Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.60
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2.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Heisz, 1 Stimme; gegen StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
34.
Substanzentnahme aus der Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
1.
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
3.
33.
Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe,
wird beauftragt, die von dieser Vereinbarung umfassten Wohnungen, die der
städtischen Vergabe unterliegen, bevorzugt an Polizistlnnen und aktiven
Mitgliedern der Feuerwehr Innsbruck
(Freiwillige Feuerwehren Innsbruck) oder Berufstätige der Einsatzorganisationen (wie Berufsfeuerwehr, MÜG etc.)
zu vergeben. Sollten keine Interessentlnnen aus diesem Kreise gefunden
werden, können die Wohnungen nach
den Richtlinien der Stadt allen vorgemerkten Wohnungswerberlnnen zugewiesen werden.
Maglbk/52585/LA-LSA/1/WÖS/1
Achensee, Nachtrag zum Übereignungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrag mit TIWAG-Tiroler
Wasserkraft AG
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2023:
1.
2.
Die Landeshauptstadt Innsbruck (in der
Folge Stadt Innsbruck) stimmt dem Abschluss des Nachtrages zum Übereignungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vom 23.07.1993 mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (FN
44133b) Anlage ./1. zu.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten des
Rechtsgeschäftes zu regeln.
GR-Sitzung 13.07.2023
IV 9909/2023
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck als substanzberechtigte
Gemeinde der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald beschließt nach Maßgabe des § 36f des
Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes
(TFLG) 1996 eine Entnahme aus der
Substanz in Höhe von € 39.500,-- für
folgende Zwecke:
a) Finanzierung von Gemeinschaftsinvestitionen für den Stadtteil Amras
(€ 19.500,--)
b) Finanzierung von gemeinschaftsfördernden Jugendprojektarbeiten der
Vereine und Institutionen
(€ 20.000,--)
2.
Herr Substanzverwalter wird beauftragt, die Auszahlung von € 39.500,-vom Substanzkonto an das Hauptkonto
der Stadt Innsbruck für die in Punkt 1
angeführten Finanzierungen zweckgebunden zu tätigen. Der zu überweisende Betrag wird nach erfolgtem Ansuchen im Jahr 2023 im Subventionswege stadtrechtskonform abgewickelt.
Allfällige Minderverbräuche zu den entnommenen € 39.500,-- sind im Rechnungsabschluss 2023 einer zweckgebundenen Haushaltsrücklage zuzuführen.
GRin Heisz: Erfreulich finde ich, dass in dieser Vorlage endlich etwas drinsteht, was immer schon hätte drinstehen müssen. Darin
wird nämlich schriftlich festgehalten, dass
Ansuchen für die Verwendung dieses Geldes auf dem Subventionswege einzubringen sind.
Nichtsdestotrotz möchte ich aber für mich
persönlich Stimmenthaltung anmelden. Im
Sinne der Gerechtigkeit empfinde ich es
nämlich als höchst problematisch, wenn
Stadtteile, die zufällig eine Agrargemeinschaft haben, einiges an Geld zugesprochen bekommen, während andere Stadtteile, die keinen Wald und folglich auch