Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.80
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- 817 -
Ich bringe folgenden Abänderungsantrag
ein:
Bei der Position 846000-781200 Wohn- und
Geschäftsgebäude, Transfers an Beteiligungen (GA) wird der Betrag auf € 615.453,25
erhöht.
Mag.a Oppitz-Plörer, eigenhändig
GR Mag. Stoll: Genaugenommen betrifft
das zwei Jahre, wenn ich an StRin
Mag.a Oppitz-Plörer anschließen darf. Es
beginnt im Mai des Jahres 2023 und geht
bis Mai des Jahres 2025. Das geht aus der
Unterlage so hervor. Man geht davon aus,
dass der Mieteingangsentfall etwas über
€ 1,2 Mio. ausmacht. Die € 205.000,-- plus
das Delta von € 400.000,-- sind
ca. € 600.000,-. Auf zwei Jahre gerechnt
ergibt sich der Betrag, den man der IIG vorenthält.
Die Aufgabe besteht darin, dass man Gesellschaften nicht einfach Geld wegnehmen
kann, auch wenn die Politik sagt, dass man
das so haben will. Man kann nicht gesellschaftsschädigendes Verhalten gegenüber
Unternehmen an den Tag legen. Auch hier
gibt es gesetzliche Handhabungen, die einzuhalten sind. Gesellschaften dürfen nicht
ausgehungert werden.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Dr.in Krammer-Stark; gegen FI und
GRin Mag.a Duftner, 8 Stimmen):
Der Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer vom 13.07.2023
(Seite 817) wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung betreffend Wohn- und Geschäftsgebäude, Transfers an Beteiligungen, in
Höhe von € 205.200,-- wird genehmigt.
40.9
IV 09654/2023
IVB, Kapital Transfer Beteiligungen
Mehrheitsbeschluss (gegen FI, 7 Stimmen):
Die über- oder außerplanmäßige Mittelverwendung betreffend IVB, Kapital Transfer
Beteiligungen, in Höhe von € 86.000,-- wird
genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2023 laut Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 04.07.2023 werden unter Berücksichtigung obiger Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
41.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2023 - Antiteuerungspaket
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 04.07.2023,
die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2023 - Antiteuerungspaket, zu
genehmigen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir bringen
einen Abänderungsantrag zum gesamten
Punkt 2. - Antiteuerungspaket - ein, der allen Fraktionen vorliegen dürfte. Ich hoffe,
dass ich niemanden vergessen habe, da es
im Moment in der neuen Konstellation gar
nicht mehr so einfach ist, niemanden zu
übersehen. Haben alle den Antrag erhalten
und muss ich ihn noch einmal vorlesen?
Es geht darum, dass wir die in Punkt 2.1 bis
2.7 in der Vorlage genannten Summen nicht
auf die Haushaltsstellen der jeweiligen Ressorts verbuchen, sondern die Gesamtsumme von € 1.337.500,-- in einen Topf
einzahlen, den FD Mag. Rupprechter noch
zu erstellen hat. Das wurde auch damals
bei den Corona-Geldern so gemacht. Aus
diesem Topf heraus sollen dann die jeweiligen Ansuchen, wie sie in den jeweiligen
Punkten genannt sind, herausbezahlt werden. Das wurde bereits besprochen.
Das alles wird gemäß der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck abgehandelt.
Auch die Drei-Jahres-Vereinbarungen, die
GR-Sitzung 13.07.2023