Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.97

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- 834 -

Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):

58.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F57, Arzl, Schlöglgasse 9, gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2022

Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023 wird angenommen.
56.

MagIbk/51881/SP-BB-GH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MA-B1, Gewerbegebiet
Mühlau-Arzl, Bereich zwischen
Haller Straße 71 bis 79 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25/s), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
57.

MagIbk/60412/SP-FW-HU/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU-F8, Hungerburg,
Bereich Gramartstraße Nr. 4, gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2022

MagIbk/59225/SP-FW-AL/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Abwesenheit von Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und
Stimmenthaltung von GR Mag. Plach,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit
§ 63 TROG 2022 beschlossen.
59.

MagIbk/59811/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B58, Bereich Zimmeterweg 14 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):

GR Mag. Krackl: Es geht hier um die Erweiterung einer Kunstinstitution, in der man
KünstlerInnen ein Atelier mit einem Wohnraum ermöglicht. Auch wenn wir uns im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte erhofft hätten, mehr Dichte zu
erzielen, damit mehr KünstlerInnen untergebracht werden können, ist es ein sehr wünschenswertes Projekt.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit
§ 63 TROG 2022 beschlossen.

Beschluss (einstimmig):

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Es geht hier um eine soziale Einrichtung unter der Patronanz des Bischofs und ist eine
schöne und wichtige Einrichtung für Jugendliche.
Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
GR-Sitzung 13.07.2023

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,