Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.108

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behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden.
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan
Nr. IG-B16 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
69.

MagIbk/58107/SP-BB-MS/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. MS-B1, Mariahilf-St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115 (als Änderung des Bebauungspläne Nr. IN-B16 und INB16/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 17 Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. MS-B1 kann stadtplanerisch
nicht empfohlen werden.
Die Stellungnahmen wurden im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen bzw. Zusicherungen
liegen ausreichend unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit gegen GR
Mag. Fritz und GRin Bex, BSc, 2 Stimmen,
die Erlassung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MS-B1,
Mariahilf-St. Nikolaus, Bereich Innstraße Nr. 115 (als Änderung der BebauGR-Sitzung 13.07.2023

ungspläne Nr. IN-B16 und IN-B16/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022, zu beschließen.
Bgm. Willi: Wir sind heute an einem sehr
kritischen Punkt angelangt. Ich möchte davor warnen, diesen Bebauungsplan zu beschließen. Heute ist die letzte Möglichkeit,
dieses Projekt einzufangen. Ich beginne mit
Folgendem:
Es ist ungefähr eineinhalb Jahre her, als
mich die Mitteilung erreicht hat, dass ein
Bauträger, bezogen auf ein Projekt im
Stadtteil Wilten, stolz erzählt hat, dass er
die teuerste Wohnung verkauft hat, die er in
der Stadt Innsbruck gebaut hat - in einer
schönen Lage, keine Frage. Der Preis belief
sich auf € 24.000,-- pro m2.
Wir sprechen heute über ein Grundstück,
das an einem der besten Standorte unserer
Stadt liegt. Es ist ein Grundstück, das ursprünglich Freiland war, sowie der gesamte
Rücken von dieser Adresse 115 Richtung
Westen unterhalb der Hungerburg und über
dem Talboden Freiland ist. Die Häuser, die
auf dem Grundstück stehen, sind von alters
her dort. Das ist so. Wir sind also im Freilandbereich des Nordhanges der Stadt Innsbruck.
Der Eigentümer hat damals, als die Hungerburgbahn gebaut wurde, nicht eingewilligt,
dass sein Grundstück von der Hungerburgbahn unterfahren wird. Die Stadt Innsbruck
hat aber diese Trasse als die geeignete
Trasse ausgemacht und wollte unbedingt
auf dieser Trasse auf die Hungerburg fahren, da es keine anderen Möglichkeiten
gab.
Um die Zustimmung des Grundeigentümers
für die Unterfahrung dieses Grundstückes
zustande zu bringen, war man natürlich in
einer gewissen Weise erpressbar und hat
die damalige Stadtregierung und der Gemeinderat einer Umwidmung von Freiland in
Bauland zugestimmt - mit dem Zusatz, dass
eine Nutzfläche mit der entsprechenden Bebauungsplandichte von 3.200 m2 möglich
sein soll.
Das Grundstück hat einen Talbodenteil und
einen relativ steilen Hang, auf dem dieses
alte Haus bzw. diese Villa auf einem kleinen
Obstanger steht. Dieses Grundstück wurde
dann vor wenigen Jahren um € 8 Mio. verkauft. Der Investor versucht seither dieses