Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.146
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stand darf man auf gar keinen Fall den Defibrillator anwenden, weil sonst das Herz zerstört wird.
Defibrillatoren werden bei gewissen Arten
von Herzrhythmusstörungen, wie Kammerflimmern, angewendet. Das Gute ist aber,
dass der Defibrillator erkennt, wann er angewendet werden soll oder nicht. An sich ist
er auch nicht schwierig zu bedienen, und
die Menschen scheuen sich einfach, ihn
herzunehmen. GR Buchacher und ich stimmen dem Antrag natürlich zu.
Ich bitte aber darum, dies auszubessern, da
es inhaltlich falsch ist.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Falch und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.06.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach angenommen.
77.29 MagIbk/54511/GfGR-AT/162/2023
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. IV, Wohnungsservice, Vorhaltung von Mietwohnungen im Falle
der Wohnungslosigkeit
(GRin Dengg)
GR Dengg: Dieser Antrag ist wieder ein
Anlauf für zehn Mietwohnungen. Wir reden
von Zweizimmerwohnungen bzw. Garconnieren. In einer heutigen Anfragebeantwortung steht, dass mit 30.06.2023 37 Garconnieren zur Vergabe frei sind bzw. leer stehen. Weiters stehen auch 189 Zweizimmerwohnungen leer und zur Vergabe frei.
in
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
damit zehn Mietwohnungen, die laut Anfragebeantwortung wirklich vorhanden sind,
den armen Personen zur Verfügung gestellt
werden können.
GR Mag. Plach: GRin Dengg, das Anliegen
ehrt Dich, und es wurde auch schon im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe
öfters darüber diskutiert. Ich muss aber darauf hinweisen und das sagen auch alle Berichte der Wohnungslosenorganisationen:
Zu meinen, dass wir mit der Vorhaltung einer bestimten Anzahl von Wohnungen
GR-Sitzung 13.07.2023
akute Wohnungslosigkeit bekämpfen können, ist ein Trugschluss. Das Hauptproblem
ist, dass die aktuten Notwohnungen, die es
von verschiedenen Trägereinrichtungen
schon gibt, sehr lange belegt sind.
Wir finden keine Wohnungen, in denen wir
die Menschen dauerhaft versorgen können.
Das ist der Schlüssel, an dem wir ansetzen
müssen. Das Anliegen verstehe ich dennoch. Alle entscheidenden Stellen sagen,
dass wir darauf achten müssen, dass wir
Nachfolgewohnungen für Personen, die
akut untergebracht sind, finden. Das ist die
zentrale Herausforderungen und das können wir nur mit unserer Baupolitik und Kontingenten in unserer städtischen Vergabe
machen.
GRin Dengg: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich hätte mir eigentlich gedacht, dass
GR Mag. Plach als Jurist sinnerfassend lesen kann. Im Antrag steht, dass es um Menschen in einer Notlage geht, die ein Verlassen des bisherigen Wohnsitzes mit sich
bringt. Z. B. eine GRin Klaus nach ihrem Unfall, dass sie nicht mehr in ihre Eigentumswohnung kommt, weil es keinen Lift gibt
oder weil die Wohnung nicht barrierefrei ist.
Es geht hier nicht um obdachlose Personen,
sondern um Personen, die jetzt in einer Notlage sind und morgen eine Wohnung brauchen und nicht nächstes Jahr.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.06.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
77.30 MagIbk/54511/GfGR-AT/163/2023
Nördliche Maria-Theresien-Straße,
Anbringung von Blindenleitlinien
(GRin Dengg)
GRin Dengg: Es geht hier um die Stelle vom
Sparkassenplatz, quer über die Maria-Theresien-Straße zum Rathaus bzw. zu den
Rathausgalerien. Da gibt es kein Blindenleitsystem und leider den Wildwuchs mit
den Fahrrädern, dessen Besserung uns
schon sehr lange versprochen wird. Für
seheingeschränkte Personen ist das ein
sehr großes Hindernis.