Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.51

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GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

GERECHTESINNSBRUCK
www.gerechtes-innsbruck.at
Rathaus- Maria-Theresien -Straße 18 1A-6020 Innsbruck

t dtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

(zu Punkt 41.5)

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28. Au~. 2023
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Geschäflsßtelle für Geme1iiöerat 11,d Stadtsenat

Innsbruck, am 28.08.2023

DRINGEND ER ANTRAG

Der Gemeinderat möge beschließen,
1) um die Verkehrssicherheit am Emile- Bethouart-Steg für Fußgängerinnen und
Fußgänger zu erhöhen, soll am Emile-Bethouart-Steg von der zuständigen Behörde ein
Fahrverbot für Fahrräder verordnet werden.
2) der lnnsbrucker Bürgermeister wird beauftragt innerhalb von sieben Tagen nach
Beschlussfassung über diesen Antrag bei der zuständigen Behörde schriftlich ein dementsprechendes Fahrverbot für Fahrräder zu beantragen.
3) der gegenständliche schriftliche Antrag mit Eingangsbestätigung der zuständigen Behörde ist den Mitgliedern des lnnsbrucker Gemeinderates zeitgleich (am gleichen Tag)
schriftlich per E-Mail zu übermitteln - ebenso folglich zu einem späteren Zeitpunkt die
Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde mit Begründung für die jeweilige
Entscheidung.
Begründung:
Bereits in der Begründung des Antrages GFGR-AT/138/2023 - Der Gemeinderat möge
beschließen - um die Verkehrssicherheit am Emile- Bethouart-Steg für Fußgängerinnen und
Fußgänger zu erhöhen, wird am Emile- Bethouart-Steg von der Stadt Innsbruck ein Fahrverbot
für Fahrräder verordnet - weist das Gerechte Innsbruck auf eine Anfragebeantwortung vom 9.
November 2022 hin, bei welcher Bürgermeister Georg Willi mitteilte, dass die aktuelle
Verordnung rechts konform sei, da sie von der Bezirksverwaltungsbehörde am 17.12. 2015
erlassen wurde.
Der Bürgermeister hat trotzdem wissentlich, dass die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig sei,
über den Antrag des Gerechten Innsbruck abstimmen lassen, ist aber nicht bereit dazu den
Mehrheitswillen des lnnsbrucker Gemeinderates umzusetzen, und dementsprechende politische
bzw. notwendige Schritte einzuleiten. Im konkreten Fall bei der zuständigen Behörde einen
dementsprechenden schriftlichen Antrag einzubringen , um dem Mehrheitswillen des lnnsbrucker
Gemeinderates nachzukommen.
Damit Bürgermeister Georg Willi den politischen Mehrheitswillen des Gemeinderates über ein
Fahrverbot für Fahrräder am Emile- Bethouart-Steg umsetzen muss, bedarf es offensichtlich
eines konkreten Auftrages bzw. konkreter Anweisungen des lnnsbrucker Gemeinderates an den
Bürgermeister - der lnnsbrucker Bürgermeister wird beauftragt innerhalb von sieben
Tagen nach Beschlussfassung über diesen Antrag bei der zuständigen Behörde
schriftlich ein Fahrverbot für Fahrräder zu beantragen.
Wenn der Bürgermeister im Auftrag des lnnsbrucker Gemeinderates konkret damit beauftragt
wird, bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag über ein Fahrverbot für Fahrräder