Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.47
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4.5.4 Pensionsaufwand
Grundlagen –
Empfehlung
Analog zu den aktiven Bediensteten ist im Rechnungsabschluss in der
Anlage 4 die Anzahl der städtischen Pensionisten zum 31.12. des
abgelaufenen Wirtschaftsjahres anzugeben. Zum Jahresende 2022 (Stand
31.12.) befanden sich demzufolge 658 pragmatisierte Bedienstete
(einschließlich deren Witwen und Waisen sowie Ehrengaben nach § 15
Abs. 1 bis 3 bzw. Abs. 7 IStR) und 420 Vertragsbedienstete mit
Rentenzuschüssen oder Ruhegeldern gemäß den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften im Ruhestand. In Summe ergab dies 1.078
Pensionisten (Vorjahr: 1.171). Die angegebenen Ruhegenussbezieher und
Hinterbliebenen der Anlage 4 im Entwurf des Rechnungsabschlusses
wichen von diesem Ergebnis in den einzelnen Pensionsgruppen ab. Die
Summe von 1.078 stimmte jedoch überein.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen, die Werte der
Anlage 4 nochmals hinsichtlich ihrer Plausibilität bei den einzelnen
anzugebenden Gruppen (Ruhegenussbezieher und Hinterbliebene) zu
überprüfen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung vom Amt für
Personalwesen mitgeteilt, dass im Jahr 2021 und 2022 unterschiedliche
Darstellungsarten gewählt wurden. Zukünftig soll jedoch eine einheitliche
Darstellungsform gewählt werden, um eine Vergleichbarkeit der einzelnen
Jahre sicherzustellen.
Für die Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder einschließlich
Ruhebezüge und Ehrengaben nach § 15 IStR musste im Jahr 2022 (wie
bereits oben erwähnt) eine Summe von brutto € 34,975 Mio. aufgewendet
werden.
Dieser
Betrag
verringerte
sich
einerseits
um
Rentenüberweisungen der Pensionsversicherungsanstalten im Betrag von
€ 229,4 Tsd. Einen weiteren Abzugsposten bildeten andererseits die von
den pragmatisierten Bediensteten und Mandataren einbehaltenen
Pensionsbeiträge sowie die von den im Ruhestand befindlichen Beamten
gem. § 13 a Abs. 2 Pensionsgesetz 1965 bzw. § 29 LBG geleisteten
Pensionssicherungsbeiträge, welche insgesamt in einer Summe von
€ 3,179 Mio. angefallen sind. Unter Berücksichtigung jener zur teilweisen
Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel verblieb
für das Jahr 2022 ein Nettopensionsaufwand in der Höhe von € 31,567 Mio.
Die Ruhebezüge der Pensionisten waren im Jahr 2022 (per 01. Jänner)
entsprechend dem bereits erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom
16.12.2021 (I 17304/2021/PA) analog der Regelung für Landes- und
Gemeindebedienstete zu valorisieren.
Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes
1998 (diesbezüglich zuletzt geändert mit der 65. LandesbeamtengesetzNovelle – LGBl. Nr. 118 vom 07.07.2021, Art. I Z 14) gilt diese Regelung
allerdings nur bis zu einem Betrag von 100 % des Gehaltes eines öffentlichrechtlich Bediensteten des Entlohnungsschemas Allgemeine Verwaltung
der Entlohnungsklasse 16, Entlohnungsstufe 14 (Basis 2021: € 5.603,60)
ersichtlich im Landesbedienstetengesetz (kurz LBedG). Für den diesen
Grenzwert übersteigenden Teil ist nur die halbe Valorisierung vorgesehen
(Mindervalorisierung).
Vor
dieser
Novellierung
war
für
die
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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