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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.91

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Im Vergleich zum Vorjahr (EFQ 2021: 99,44 %) war die Erhöhung der
EFQ aufgrund des deutlich höheren Saldo 1 – Geldfluss aus der
operativen Gebarung für die Kontrollabteilung nachzuvollziehen.
Die Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung des Jahres
2022
erfolgte
durch
projektbezogene
Zuschüsse
und
Bedarfszuweisungen des Landes sowie aus Eigenmitteln der Stadt
Innsbruck. Die im Jahr 2022 neu beanspruchten Kreditmittel in Höhe von
€ 6,7 Mio. betrafen die Nachfinanzierung von (Direkt-)Darlehen der Stadt
Innsbruck beim Gestellungsbetrieb.
Schuldendienstquote
(betreffend
Finanzschulden)
(SDQ)

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil der
Abgabeneinzahlungen (eigene Abgaben, Ertragsanteile, Gebühren) für
den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung aufgewendet werden
muss.
Für das Jahr 2022 ermittelte die Kontrollabteilung eine (bereinigte) SDQ
(inkl. Leasingverpflichtungen) in Höhe von 1,72 % (2021: 1,59 %) der
Abgabeneinzahlungen bzw. einen Gesamtschuldenstand in Höhe
€ 164,82 Mio. (2021: € 169,73 Mio.).
Zu ihrer Berechnung für das Jahr 2022 merkte die Kontrollabteilung
jedoch an, dass von ihr die sich im Jahr 2022 ergebende Summe von
€ 13.322.916,53
(2021:
€ 12.611.660,08)
für
Zinsund
Tilgungszahlungen bereinigt worden ist. Dies insofern, als sie den Betrag
von € 6.700.000,00 (2021: € 7.200.000,00) aus dem Schuldendienst
herausrechnete. Dies mit der Argumentation, dass es sich nicht um eine
klassische Tilgungsleistung handelt, sondern vielmehr um eine
Nachfinanzierung bestehender Schulden der Stadt beim GSB mittels
einer erneuten Fremdmittelbeanspruchung.
Die gegenüber den Vorjahren feststellbare Steigerung bei der
Schuldendienstquote hat aus Sicht der Kontrollabteilung den Grund, dass
im Jahr 2022 bei zwei weiteren Darlehen der EIB die Ratenzahlungen
begonnen haben. Somit gestaltete sich der zu leistende Schuldendienst
im Jahr 2022 insgesamt betrachtet im Vergleich zum Vorjahr etwas
erhöht.
Weiters war zu erwähnen, dass sich die Schuldendienstquote aus dem
Grund nach wie vor auf einem geringen Niveau präsentierte, da
hinsichtlich eines wesentlichen Teiles der städtischen Finanzschulden
auch im prüfungsgegenständlichen Jahr 2022 lediglich Zinszahlungen zu
leisten waren.

Verschuldungsdauer
(VSD)

Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Finanzschulden (und relevanter schuldenähnlicher
Verpflichtungen wie bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf
Basis des Geldflusses aus der operativen Gebarung dauert, ohne neue
Investitionen zu tätigen.
Für das Rechnungsjahr 2022 lässt sich eine Verschuldungsdauer von
2,37 Jahren (2021: 7,26 Jahren) ermitteln.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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