Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.32
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2.2 Stammkapital
Höhe des Stammkapitals und aktuelle
Aufteilung der
Geschäftsanteile
Das Stammkapital der Innsbruck Marketing GmbH beträgt gemäß
geltendem Gesellschaftsvertrag insgesamt € 75.000,00 und wurde zur
Gänze einbezahlt. Davon entfallen auf die einzelnen Gesellschafter
folgende Stammeinlagen:
Stammkapital - Innsbruck Marketing GmbH
Wechsel in der
Gesellschafterstruktur
Empfehlung
Gesellschafter
Einlage
Anteil
Stadtgemeinde Innsbruck
36.750,00
49,00%
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
18.000,00
24,00%
Wirtschaftskammer Tirol
10.500,00
14,00%
Innsbrucker Zentrumsverein (ZVR 1052198599)
9.750,00
13,00%
Summe
75.000,00
100,00%
Ergänzend wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass im prüfungsgegenständlichen Zeitraum ein Wechsel in der Gesellschafterstruktur
der IMG stattgefunden hat.
So haben die beiden einstigen Gesellschafter der IMG – der Innenstadtverein (ZVR 358698600) und der Verein „Interessengemeinschaft
Altstadt Innsbruck“ (ZVR 632668174) – ihre Geschäftsanteile mit Abtretungsvertrag vom 24.09.2021 an den Innsbrucker Zentrumsverein
(ZVR 1052198599) abgetreten.
Die Nominalen der abgegebenen Geschäftsanteile betrugen zum einen
€ 6.750,00 und zum anderen € 3.000,00. Der Innsbrucker Zentrumsverein (ZVR 1052198599) ist in die Innsbruck Marketing GmbH mit
einer Stammeinlage von € 9.750,00 (bzw. 13,00 %) eingetreten.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang,
dass im gegenwärtigen Gesellschaftsvertrag unter dem Punkt XI.
Gesellschaftsanteile weiterhin nachfolgender Absatz festgeschrieben
ist.
„3. Die Gesellschafter Verein Innsbruck Innenstadt rund um die
Annasäule und Verein Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck
sind gemeinsam über Ersuchen der anderen Gesellschafter
verpflichtet, einer anderen repräsentativen Kaufleute- oder
Unternehmervereinigung, welche als Sammelvereinigung alle
anderen Stadtteile der Stadtgemeinde Innsbruck vertreten, einen
Teil ihres jeweiligen Geschäftsanteils abzutreten. Bei der Höhe des
abzutretenden Geschäftsanteils ist darauf Bedacht zu nehmen,
dass die jeweiligen Beteiligungen im Verhältnis zur Beitragsleistung
zur Gesellschaft stehen.“
Im Hinblick auf den Abtretungsvertrag vom 24.09.2021 und der damit
einhergehenden Veränderung im Gesellschafterstand der IMG,
empfahl die Kontrollabteilung den betreffenden Passus im Gesellschaftsvertrag auf die aktuellen Gegebenheiten zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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