Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.39
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Indes hat der damalige Geschäftsführer in der AR-Sitzung vom
30.03.2021 u.a. über die Richtlinie betreffend Qualifikation und
Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern berichtet. Ferner teilte er mit,
sich bezüglich der Entgelte zu erkundigen und inwieweit diese rückwirkend in Kraft treten.
Die Kontrollabteilung monierte in diesem Zusammenhang, dass die
Gesellschafter der IMG erst in der Generalversammlung vom
13.06.2022 einen diesbezüglichen Beschluss hinsichtlich der besagten
Richtlinie gefasst haben.
AR-Vergütungen
2020 und 2021
Die Innsbruck Marketing GmbH hat allerdings seinen Mitgliedern des
Aufsichtsrates schon für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 Sitzungsgelder und Jahresentschädigungen in der vom GR festgesetzten
Betragshöhe gewährt. Entschädigt wurde erstmals für die am
27.11.2020 abgehaltene AR-Sitzung.
Die Gesamtvergütung setzte sich aus den Sitzungsgeldern für zwei
Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2021 und einer Sitzung im
Jahr 2020 sowie aus der Hälfte der Jahresentschädigung pro
Aufsichtsratssitzung abhängig von der jeweiligen Funktion im Aufsichtsrat (Vorsitzender, Stellvertreter, einfaches AR-Mitglied)
zusammen.
Die Kontrollabteilung rief in diesem Kontext nochmals in Erinnerung,
dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des GmbHG sowie der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der IMG mindestens viermal im
Geschäftsjahr eine AR-Sitzung abzuhalten ist.
Abweichung bei den
AR-Mitgliedern von
den im Firmenbuch
eingetragenen
Mitgliedern
Des Weiteren war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
bemerkenswert, dass bei drei Mitgliedern des Aufsichtsrates der IMG
keine Personenidentität zwischen den im Firmenbuch eingetragenen
AR-Mitgliedern und den an den AR-Sitzungen der IMG teilnehmenden
Personen gegeben war. Demzufolge erhielten Personen Aufsichtsratsvergütungen, die nicht im Firmenbuch als Aufsichtsratsmitglieder
bei der Innsbruck Marketing GmbH erfasst waren.
Ergänzend wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass durch das
Ausscheiden des AR-Vorsitzenden, welcher nicht im Firmenbuch eingetragen war, eine diesbezügliche Wahl in der AR-Sitzung vom
27.11.2020 abzuhalten war. Die Wirtschaftskammer Tirol hat Herrn
N.N. nominiert. Das diesbezügliche Entsendungsschreiben lag der
Kontrollabteilung vor.
Erst die neue Geschäftsführerin hat diese Nachlässigkeit einer
fristgereichten Anmeldung der Veränderungen im Aufsichtsrat der IMG
zum Firmenbuch beseitigt. Mit Antrag vom 14.09.2022 wurden die
diesbezüglichen Eintragungen im Firmenbuch vorgenommen.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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