Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.61
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Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, musste die IMG im Jahr 2022
im Zusammenhang mit den von der Innsbrucker Immobilien Service
GmbH eingemahnten Mieten für die angemieteten Büroräumlichkeiten
in der Colingasse Mahnspesen von insgesamt € 21,00 entrichten.
Weiters erkannte die Kontrollabteilung, dass für die verspätete
Bezahlung der Prämie bezüglich der Soll & Haben Versicherung für
Dienstleistungs- und Bürobetriebe Mahnspesen in Höhe von € 15,00
aufgewendet wurden.
Zur Vermeidung derartiger Aufwendungen empfahl die Kontrollabteilung der IMG, künftig auf die diesbezüglichen Fälligkeitstermine
besonderes Augenmerk zu legen.
Im Anhörungsverfahren teilte die IMG mit, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprochen werde.
5 Personalgestion
5.1 Dienstrechtliche Stellung
Dienstverträge
Empfehlung
Die Bediensteten der IMG waren kollektivvertraglich nicht erfasst.
Kollektivverträge regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen
in erster Linie Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
aus dem Arbeitsverhältnis. Davon sind auch Regelungen hinsichtlich
der Sonderzahlungen (Urlaubsgeld u. Weihnachtsremuneration sind
gesetzlich nicht vorgesehen) oder die jährliche Valorisierung des
Monatsentgeltes betroffen.
Für die Gestaltung der Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer der IMG
gelten grundsätzlich alle einschlägigen arbeitsvertragsrechtlichen
Bundesgesetze, wie Angestellten-, Arbeitszeit- und Urlaubsgesetz, das
Arbeitsverfassungsgesetz und inhaltlich das ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetz.
Auffallend war in diesem Zusammenhang für die Kontrollabteilung,
dass Dienstverträge nur mit den Geschäftsführern durchgehend im Prüfungszeitraum abgeschlossen wurden. Mit den sonstigen Dienstnehmern der IMG wurden erst ab September 2022 schriftliche Dienstverträge unterfertigt. Zuvor waren die einzelvertraglichen Regelungen
nicht in einem Dienstvertrag verschriftlicht worden.
Die Kontrollabteilung streicht hierzu heraus, dass aus formeller Sicht in
den Protokollen keine explizite Zustimmung seitens des Aufsichtsrates
zu Dienstverträgen oder deren Änderung dokumentiert wurde. Der Abschluss von Dienstverträgen ist gemäß der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat der IMG jedoch zustimmungsbedürftig.
Aufgrund der generellen Bevorzugung einer Verschriftlichung von
Vereinbarungen bzw. Verträgen, empfiehlt die Kontrollabteilung auch
zukünftig sämtliche Dienstverträge schriftlich abzuschließen und vom
Aufsichtsrat der IMG eine formale Zustimmung entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einzuholen.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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