Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.35

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- 1123 -

Diese Vorbesprechung ist nicht einmal eine
offizielle Sitzung eines offiziellen Gremiums
dieser Stadt. Man kann nicht von einer allgemeinen Information sprechen. Zu dieser
Sitzung sind nämlich nur Stadtsenatsmitglieder eingeladen und keine Kleinfraktionen usw.
Herr Bürgermeister, das möchte ich in Bezug auf die Transparenz für die Zuseher
festhalten, damit hier keine falsche Meinung
aufkommt.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
StR Federspiel: Die Antworten des Bürgermeisters waren für mich nicht befriedigend,
und daher beantrage ich,

Rückzahlung in 100 vierteljährlichen
Annuitätsraten),
welche die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Unicredit Bank Austria zur Finanzierung der Errichtung von obengenannten Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Bürgschaftserklärung abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Unicredit Bank Austria
gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen.
25.

Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für das Darlehen von der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der Kommunalkredit Austria AG für die Errichtung
des Neubauvorhabens Widumweg
1, 3 in Igls

diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
GRin Heisz, StRin Mag.a Mayr,
GR Mag. Plach, ALI, Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc und GRin
Mag.a Lutz, 13 Stimmen):
Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
24.

IV 15851/2023
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für das Darlehen von der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Unicredit Bank
Austria für die Errichtung des
Neubauvorhabens Tiergartenstraße 60

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.1023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Übernahme der Haftung für die Rückzahlung des Darlehens gemäß § 1357 ABGB in
Höhe von € 4.600.000,--,
1.

Darlehen BV "Neubau Tiergartenstraße 60" über € 4.600.000,-- (Fixzinssatz von 3,452 % p.a. fix bis
20.12.2033 {danach wird eine neue
Zinsvereinbarung getroffen}, mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre,

GR-Sitzung 09.11.2023

IV 15852/2023

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Übernahme der Haftung für die Rückzahlung des Darlehens gemäß § 1357 ABGB in
Höhe von € 3.500.000,--,
1.

Darlehen BV „Wohnungsneubau Widumweg 1,3 in Igls“ über
€ 3.500.000,00 (variabler Zinssatz mit
Aufschlag von 0,470 % p.a. auf den 3Monats-EURIBOR, mit vierteljährlicher
Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Annuitätsraten),

welche die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Kommunalkredit Austria AG
zur Finanzierung der Errichtung von obengenannten Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Bürgschaftserklärung abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Kommunalkredit Austria AG gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen.