Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.102

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Die Straße ist schwer einsehbar, wenn man
vom Nocksteig hinuntergeht. Der Abschnitt
ist stark frequentiert. Viele SchülerInnen
und Kindergartenkinder gehen in diesem
Bereich. Es braucht zusätzlich zu den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen weitere
Schritte. Ein Zebrastreifen würde sich hier
wirklich anbieten.
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender von GR Mag. Falch in der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023
eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach
angenommen.
50.31 MagIbk/54511/GfGR-AT/240/2023
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2024, Vereinbarung einer "Wahlkampfkostenobergrenze" (GRin Dengg)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Vor einiger
Zeit haben wir wieder einmal über die Einführung einer Wahlkampfkostenobergrenze
gesprochen. Rechtlich ist eine Einführung
sehr schwierig. Es gibt keine gesetzliche
Begründung, eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2024 einzuziehen. Dieses Anliegen lässt sich nur in Form eines Abkommens aller Fraktionen umsetzen.
Die von GR Mayer vorgesehene Einschränkung haben wir abgelehnt, weil sie uns zu
engmaschig ist. Er hat eine Bestrafung für
Vergehen vorgesehen, allerdings ist das
rechtlich nicht möglich. Das Land Tirol denkt
darüber nach, für alle Gemeinden eine Option zu schaffen. So lange es keine rechtliche Deckung dafür gibt, schlagen wir von
der FPÖ vor, eine Wahlkampfkostenobergrenze von € 300.000,-- einzuziehen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Manche Fraktionen haben bereits angekündigt, sich daran halten zu wollen. Im Stadtsenat können wir uns genauer damit beschäftigen und Beratungen vornehmen. Im
Stadtsenat müssen natürlich auch Kleinfraktionen eingebunden werden. Wir sind alle
Teil eines Gemeinderates und die Wahlkampfkostenobergrenze soll für alle gelten.

GR-Sitzung 09.11.2023

GR Lukovic, BA MA MA: Wir von den
GRÜNEN können dem Anliegen viel abgewinnen. Es sollte nicht nur ein unverbindliches Zustimmen aller Fraktionen geben,
sondern eine formale Vorgabe. Dafür brauchen wir das Land Tirol.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir bereits versucht haben, einen Gesprächstermin mit allen Fraktionen zu organisieren,
um über die Problematik zu reden. Alle
Fraktionen haben ein E-Mail von uns erhalten.
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Nein! Wir haben keine Nachricht bekommen.)
Doch. Das kann ich nachweisen. Wir von
den GRÜNEN finden es gut, diesen Antrag
im Stadtsenat zu behandeln. Wir sind diesem Ansinnen natürlich nicht negativ gesinnt. Bgm.-Stellv. Lassenberger, ich werde
gleich nachsehen und Dir das E-Mail zeigen.
GR Mayer: Die Grundintention des Antrages teile ich natürlich. FRITZ wollte einen
Strafmechanismus bei Verstößen einführen,
weil sich ansonsten niemand an die Wahlkampfkostenobergrenze halten wird. Das
hat man bei der letzten Landtagswahl gesehen. Es hat eine Obergrenze gegeben, die
nicht eingehalten wurde.
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Eine Strafe ist
rechtlich nicht umsetzbar.)
Man kann sich also nur freiwillig daranhalten. Es gibt auch ein Fairnessabkommen.
So etwas ist ja nett, aber ohne Sanktionen
bringt das nichts. FRITZ ist sowieso immer
fair.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 12.10.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
50.32 MagIbk/54511/GfGR-AT/241/2023
Öffentliche Straßenkunst, Beseitigung örtlicher Missstände
(GRin Dengg)
GRin Dengg: GR Lukovic, BA MA MA, wir
haben ein großes Problem mit den E-Mail-