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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.148

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Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 wurde dieser gesetzlichen
Verpflichtung fristgerecht entsprochen. Im Vergleich dazu ist der
Jahresabschluss 2019 in der Generalversammlung vom 03.12.2020 mit
zeitlicher Verspätung genehmigt worden. In dieser Eigentümerversammlung ist auch dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat die
Entlastung erteilt worden.
Offenlegung

Auf kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist § 278 UGB
(Offenlegung für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung) mit
der Maßgabe anzuwenden, dass die gesetzlichen Vertreter nur die
Bilanz und den Anhang nach seiner Behandlung in der Generalversammlung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einzureichen haben.
Diesbezügliche Nachforschungen der Kontrollabteilung zeigten, dass
die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils
verspätet vom damaligen Geschäftsführer beim Handelsgericht Innsbruck zum Firmenbuch vorgelegt wurden. Zu einem am 08.10.2020 und
zum anderen am 15.11.2021.

Jahresabschluss
2021
Empfehlung

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2021 wurde planmäßig am
24.05.2022 vom ausscheidenden Geschäftsführer beim Firmenbuch
eingereicht.
Der betreffende Jahresabschluss wurde bereits am 22.02.2022 im
Aufsichtsrat vom damaligen Geschäftsführer der IMG präsentiert und
erläutert. Der Aufsichtsrat hat dann in dieser Sitzung den Jahresabschluss geprüft und beschlossen. Ergänzend hält die Kontrollabteilung fest, dass die Finanzabteilung des Tourismusverbandes
Innsbruck und seiner Feriendörfer ebenfalls diesen Jahresabschluss
prüfte und aus deren Sicht sich daraus keine Beanstandungen ergaben.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang,
dass die Gesellschafter der IMG am 13.06.2022, einen Monat nach
Offenlegung der Bilanz samt Anhang im Firmenbuch, den Jahresabschluss 2021 genehmigten. In dieser Eigentümerversammlung
wurde dem früheren Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2021 auch die Entlastung erteilt.
Wenngleich die Beschlussfassung in der Generalversammlung vom
13.06.2022 gemäß den Bestimmungen des GmbHG (in den ersten
8 Monaten jeden Geschäftsjahres) erfolgte, empfahl die Kontrollabteilung künftig mehr Sorgfalt bei der chronologischen Abhandlung
der betreffenden Beschlussfassungen nach den Bestimmungen des
GmbHG und des UGB hinsichtlich der Prüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses, der Verteilung eines allfälligen Bilanzgewinnes
sowie bei der Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates
der IMG zu legen.
Die IMG gab im Anhörungsverfahren bekannt, der Empfehlung in
Zukunft zu entsprechen.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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