Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.198
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Vier Gewährleistungsbegehungen
Im Zeitraum IV. Quartal 2022 bis II. Quartal 2023 fanden vier
Gewährleistungsbegehungen statt. Das Gesamtvolumen der Sicherstellungen belief sich auf € 46.932,08.
Im Rahmen von zwei der vier Begehungen wurden geringfügige Mängel
auffällig, deren Behebung mit der ausführenden Firma vereinbart wurde.
Gewährleistungsrelevante Mängel, die eine Beanspruchung der
entsprechenden Sicherstellung nötig gemacht hätten, waren nicht zu
verzeichnen.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG
Mit Neuverlautbarung der „Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck“ wurden u.a. allgemeine verbindliche Verhaltensregeln für die Vollziehung des Vergaberechtes festgelegt.
Die maßgeblichen Regelungen zu Vergaben finden sich im
Bundesvergabegesetz 2018. Darüber hinaus sind in jedem Vergabeverfahren auch die Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes verbindlich einzuhalten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vergabeverfahren
unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz
und Vertraulichkeit durchzuführen. Die Stadt Innsbruck hat zudem
wirksame Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung
von Interessenskonflikten zu treffen.
Geprüfte
Vergabevorgänge
Im Zeitraum viertes Quartal 2022 bis zweites Quartal 2023 hat die
Kontrollabteilung in 11 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen
von netto € 3.657.490,81 Einsicht genommen.
Die Vergaben erfolgten in den geprüften Fällen in Form von Direktvergaben auf Basis unverbindlicher Preisauskünfte, Direktvergaben mit
vorheriger Bekanntmachung oder eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich des BVergG 2018.
Die Vergabeverfahren der geprüften Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
fanden nach den Kriterien des Ober- und Unterschwellenbereichs für
öffentliche Auftraggeber gemäß der zum Vergabezeitpunkt geltenden
Fassung des Bundesvergabegesetzes statt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung BGBl. II Nr.
211/2018 bis zum 31. Dezember 2022 (BGBl. II Nr. 605/2020) bzw.
gemäß BGBl. II Nr. 34/2023 bis zum 31. Dezember 2023 (BGBl. II Nr.
148/2023) festgesetzten Schwellenwerte sowie die letztgültigen
Schwellenwerte gemäß § 12 BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit
zum gewählten Vergabeverfahren eingehalten.
Soweit sich im Zuge der Prüfung Fragestellungen oder Sachverhalte
ergaben, die einer Klärung bedurften, wurden die zuständigen Dienststellen von der Kontrollabteilung direkt kontaktiert.
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Zl. KA-17422/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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