Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.326

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(zu Punkt 53.6)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 06.11.2023

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und Verkehrsverbund Tirol
(VVT), Schadenersatz für nicht erbrachte Leistungen aufgrund von Personalmangel;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/90/2023;
ANFRAGE von GR Buchacher (SPÖ) vom 12.10.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Buchacher hat am 12.10.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Wie durch meine Erläuterungen im Gemeinderat und über die Medien bekannt, habe ich mehrfach und erfolglos darauf hingewiesen, dass die IVB-Geschäftsführung durch ihr Verschulden
einen extremen Personalmangel im Fahrdienst (ca. 50) herbeigeführt hat.
Gezwungenermaßen müssen Verkehrsleistungen zum Schaden der KundInnen reduziert werden. Ebenso hat der VVT seine Leistungen teilweise zurückgefahren.
Auf Basis der Fahrpläne haben die ÖPNV-KundInnen mit dem Erwerb von Tages-, Wochen-,
Monats- oder Jahreskarten etc. eine Verkehrsleistung erworben, die die Verkehrsunternehmen
nicht wegen höherer Gewalt, sondern durch Eigenverschulden nicht erbringen können.
Daher gebührt den KundInnen, wie bei anderen Verkehrsunternehmungen üblich, eine Entschädigung wegen nicht erbrachter Leistungen.
Nun ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Werden die KundInnen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) entschädigt, und wenn ja, in welcher Art und Höhe?

Antwort:

Mit dem Weihnachtsmailing an alle Innsbrucker Haushalte wird sich die IVB
entschuldigen und 8 Gratistickets je Haushalt zur Verfügung stellen (statt
2 Gratistickets bzw. 4 Gratistickets während der Corona-Pandemie).
Gemäß den VVT-Tarifbestimmungen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz: