Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.355

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(zu Punkt 53.10)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 02.11.2023

Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), Gehaltsschema und geplante Personalmaßnahmen; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/94/2023;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 12.10.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 12.10.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die derzeitige Situation rund um den öffentlichen Verkehr in Innsbruck gibt ein sehr schlechtes Bild ab. Unpünktliche oder gar nicht bediente Buslinien, zu wenig Personal und viele
Krankenstände verunmöglichen einen reibungslosen öffentlichen Verkehr. Daher hat ALI einige Fragen an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH sowie die Innbus
(RV) GmbH:
Frage 1

Wie sieht das Lohnschema respektive das Gehaltsschema bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH aus?

Antwort:

Das Lohn- und Gehaltsschema für die Bediensteten der IVB richtet sich nach
den folgenden Bestimmungen:




für Bedienstete, die bis 31.12.2010 eingetreten sind, nach der Dienst- und
Besoldungsordnung für die Bediensteten der Österreichischen Privatbahnen (kurz: DBO)
für Bedienstete, die ab 01.01.2011 eingetreten sind, nach dem Kollektivvertrag Eisenbahnunternehmen (kurz: KV-EU).

Ergänzend dazu gibt es noch Betriebsvereinbarungen, die für die Bediensteten, deren Eintritt bis 31.07.1999 erfolgte, gültig sind und mit Stichtagsregelung beendet wurden. Das heißt Bedienstete, die vor diesem Stichtag eingetreten sind, haben sowohl Anspruch auf Zulagen als auch auf Höherreihungen. Der Zulagenkatalog ist in einer Betriebsvereinbarung betreffend Zulagen
und Nebengebühren geregelt. Die Zugehörigkeit eines Dienstpostens zu den
Gehaltsgruppen wurde durch die Anlage ll zum unpersönlichen Stellenplan