Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.367
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Antwort:
In den erwähnten Beförderungsbedingungen ist in Punkt 9.9, der auf der
Homepage in den aktuellen Beförderungsbedingungen einzusehen ist, folgender Verweis zu finden:
Die weitere Information erfolgt über die ausführliche Darstellung in der Datenschutzerklärung des Verkehrsunternehmens IVB unter:
https://www.ivb.at/fileadmin/downloads/Sonstiges/2020/IVB-Video_Datenschutzerklaerung.pdf - zugänglich über die IVB Homepage (=> Datenschutzerklärung): https://www.ivb.at/footer/datenschutzerklaerung/
Frage 2
Wie oft und aus welchen Gründen wurde Einsicht in das gespeicherte Videomaterial
genommen?
Antwort:
Vorab ist festzuhalten, dass das vorrangige Ziel jeder Videoüberwachung Prävention ist. Erfahrungen aus nahezu allen videoüberwachten Bereichen zeigen, dass Personen oft davon Abstand nehmen, Straftaten zu begehen, wenn
eine deutlich gekennzeichnete und erkennbare Videoüberwachung stattfindet.
Damit leistet die IVB einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Begehung vorsätzlicher Straftaten. Dennoch lassen sich manche Täterschaften
nicht davon abhalten, trotzdem kriminell aktiv zu werden, und es sind auch
noch andere Gründe, die fast alle öffentlichen Verkehrsunternehmen bewogen haben, ihre Fahrzeuge mit Videoüberwachungssystemen auszurüsten
und diese gesetzeskonform zu betreiben. Gesetzeskonform heißt in Österreich und so auch für die IVB, dass eine automatisierte Löschung von Videoaufzeichnungen binnen 72 Stunden erfolgen muss, ausgenommen es gab Ereignisse, die die Weitergabe von Videomaterial erfordert. Nur dann wird im 4Augen-Prinzip, nur auf Weisung, Einsicht in das gespeicherte Material genommen und dieses ausgewertet, das heißt nur die unbedingt nötigen Sequenzen des Sachverhalts (nach dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art 5 Abs. 1 lit c DSGVO) werden extrahiert, konserviert und als solche
länger als 72-Stunden, sicher verschlüsselt und geschützt, aufbewahrt. Diese
Aufgaben werden durch MitarbeiterInnen erledigt, die dazu befugt wurden,
eine Datenschutz-Spezialschulung absolviert haben und bei Bedarf im engen
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten stehen.
Pro Tag erfolgen durchschnittlich eine bis max. zwei Auswertungen.
a) aus internen Gründen: Das Videomaterial – grundsätzlich werden nur Bewegtbilder, aber kein Ton verarbeitet – wird nur dann ausgelesen, wenn
eine entsprechende Meldung durch die/den jeweiligen FahrerIn vorliegt.
Wenn bemerkt wird, dass z. B. eine Person im Fahrzeug gestürzt ist, ein
unfallbedingter Personenschaden angenommen werden muss oder eine
konkrete Meldung eines sonstigen Vorfalls (z. B. sexuelle Belästigung,
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