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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.404

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8. Wamm erfolgte die Umstellung der Meldezettel etc. diesbezüglich mit Wirkung 1. November
2023 bzw. aufgrund welcher Gesetzesgrundlage musste die Umstellung etc. mit 1. November 2023
erfolgen?
9. Welche Kosten entstehen der Stadt Innsbruck mit gegenständlicher Umstellung? (Um detaillierte
Aufstellung wird ersucht?
10. Warum sprechen Sie als Bürgermeister die Innsbruckerinnen und Innsbrucker auch in der
Novemberausgabe 2023 von . Innsbruck informiert" mit "Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker,
" an? Warum nicht mit "Guten Tag!" - genauso, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Innsbruck dies zukünftig tun sollen bzw. wie selbiges auf den automatisch generieri;en Formularen
der Stadt Innsbruck generiert werden soll?
11. Hat der grüne Bürgermeister somit in der Ausgabe von . Innsbruck informiert" - Ausgabe
November 2023 Menschen in Innsbruck mit seiner Anrede "Liebe Innsbruckerinnen

und

Innsbrucker" - diskriminiert, und wenn ja, wamm? (siehe Bildanhang)
12. Wenn nein, warum nicht? (Frage 12)
13. Wird der Bürgermeister in Zukunft auf die Anrede "Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker"
verzichten, und stattdessen dieAnrede "Guten Tag" etc. verwenden?
14. Ergibt sich die Unterscheidung zwischen "männlich", "weiblich", "inter", "divers", "offen" nicht
ohnehin aus dem Vornamen der antragsstellenden Person bei der Anmeldung des Haupt- bzw.
Nebenwohnsitzesbei der Stadt Innsbruck, und wennja, warum nicht?
15. Was passiert den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, im Falle, dass sie im
Schriftverkehr weiterhin die Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren... " anwenden?

.

16. Warum soll die Anrede übrigens "Guten Tag" lauten und nicht "Grüß Gott"? Soll den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtmagistrat bzw. bei den Beteiligungen der Stadt
Innsbruck im Schriftverkehr bzw. im Verkehr die Anrede "Grüß Gott" verboten bzw. untersagt
werden, und wenn ja, aus welchem Grund?

Gerald Depaoli, Gemeinderat