Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
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nicht wesentlich verändern und welche
sich aufgrund der weiteren Verhandlungen und Abstimmungen mit den VertragspartnerInnen ergeben, vorzunehmen.
10.
zum Zahlungstermin auf Grundlage des
Verbraucherpreisindexes 2015
(VPI 2015) mit der für September 2020
verlautbarten Indexzahl als Ausgangsbasis wertgesichert werden.
Derzeit (Stand auf Basis der aktuell
letztverlautbarten Indexzahl für September 2023) beläuft sich der wertgesicherte Kaufpreis für das Grundstück 1779/5 im bücherlichen Ausmaß
von 439 m2 sohin auf rund
pro
m2, insgesamt sohin rund
,
und der Kaufpreis für das Grundstück 1784/1 im bücherlichen Ausmaß
von 884 m2 auf rund
pro m2,
insgesamt sohin rund
(für
beide Grundstücke zusammen sohin
rund
), wobei sich die angeführten Kaufpreise jedoch noch bis
zum Zahlungstermin entsprechend der
Änderung des Verbraucherpreisindexes ändern (erhöhen) werden.
IV 17991/2023
Teuerungs-Entlastungspaket - begünstigte Teuerungsprämie 2023
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2023:
Alle Bediensteten der Landeshauptstadt
Innsbruck, welche am 30.11.2023 im aktiven Dienststand stehen, erhalten eine einmalige Teuerungsprämie im Rahmen des
Teuerungs-Entlastungspaketes für das
Jahr 2023 in Höhe von € 300,--. Dies gilt
auch für Bedienstete, welche einer Beteiligung dienstzugewiesen sind oder im Rahmen ihrer Tätigkeit als SaisonarbeiterInnen
dienstverwendet wurden.
Die erste Hälfte des Kaufpreises ist
längstens binnen Monatsfrist nach
Rechtswirksamkeit eines grundbuchsfähig errichteten Kaufvertrages, die
zweite Hälfte des Kaufpreises längstens binnen Monatsfrist nach grundbücherlicher Durchführung des Verkaufes
(Datum der Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an die Stadt Innsbruck) zur Zahlung fällig.
Die Bedeckung ist im Sammelnachweis
Personal gegeben.
11.
RA/0813/2019/WUR
Stadt Innsbruck, Annahme des
Verkaufsanbotes der Tiergarten
Bauprojekt GmbH bezüglich der
Liegenschaft in KG Hötting
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und GERECHT, 8 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2023:
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt das Verkaufsanbot der Tiergarten Bauprojekt
GmbH (FN 458558a) betreffend die
Grundstücke 1779/5 und 1784/1, vorgetragen in EZ 2693 KG Hötting, zu
den in der Verkaufszusage (Verpflichtungserklärung) der Tiergarten Bauprojekt GmbH vom 28.09.2020 (Anlage ./1) festgelegten Konditionen und
Bedingungen mit verbindlicher Wirkung
an.
2.
Der Kaufpreis für das Grundstück 1779/5 beläuft sich auf
pro m2 und der Kaufpreis für das
Grundstück 1784/1 auf
pro m2,
wobei die jeweiligen Kaufpreise bis
GR-Sitzung 14.12.2023
3.
Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich, im
Falle einer Umwidmung des Grundstücks 1784/1 KG Hötting, welche die
Errichtung einer baulichen Anlage ermöglicht, an die Gesellschafter der
Tiergarten Bauprojekt GmbH (entsprechend den im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück 1784/1 bestehenden Beteiligungsverhältnissen) eine Aufzahlung
auf den vereinbarten Kaufpreis in Höhe
von 50 % der umwidmungsbedingten
Wertsteigerung des Grundstücks
1784/1 KG Hötting zu bezahlen, welche
binnen drei Monaten nach Rechtskraft
des geänderten Flächenwidmungsplanes zur Direktüberweisung an die begünstigten GesellschafterInnen fällig
wird. Diese Aufzahlungsverpflichtung
der Stadt Innsbruck besteht jedoch nur