Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.44
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Verfassen von Studien (Projektstudien,
Verkehrskonzepte), Untersuchungen etc.
Entwicklungskonzepte,
Innerhalb der Deckungsklasse wurden im Betrachtungszeitraum 2020 2021 drei Konten der Gruppe 728 der Fonds 034110 Tiefbau und
612000 Gemeindestraßen bebucht:
Deckungsklasse AOB 168
Gruppe 728 Entgelte für sonstige Leistungen
(Beträge in €)
2021
2020
Konto
RA
VA
RA
VA
1.034110.728000
31.577,23
45.000,00
38.752,16
30.000,00
1.034110.728010
98.307,25
79.200,00
54.214,46
86.800,00
1.612000.728000
80.779,64
53.000,00
140.888,77
80.000,00
Fonds 034110 Zwei Konten
Dass im Fonds 034110 zwei Konten geführt werden, liegt darin
begründet, dass auf dem Konto 728010 jene Kosten verbucht werden,
die in Verbindung mit den Aktivitäten der Rad- und Fußwegkoordination
und dem Masterplan Rad und Gehen stehen, sofern diese nicht
Projekten zugeordnet werden können, die buchhalterisch aktiviert und
abgeschrieben werden.
Machbarkeitsstudie
Reisebus-Leitsystem
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass zwischen August 2020 und März
2021 insgesamt drei Beauftragungen für die Erstellung einer
Machbarkeitsstudie eines Reisebus-Leitsystems erfolgt waren. Anlass
hierfür war der geplante Neubau des MCI, jedoch ohne der zuvor angedachten Bus-Tiefgarage.
Die erste Auftragserteilung im August 2020 sowie die Kosten von netto
€ 49.916,79 wurden je zur Hälfte (je € 24.958,40) durch die Innsbrucker
Immobilienges.m.b.H. und die Stadt Innsbruck, Amt für Tiefbau
übernommen. Die Bestellung der Leistungen sowie ein entsprechender
Vergabevermerk des Amtes für Tiefbau lagen der Kontrollabteilung vor.
Nachdem der (geteilte) Auftragswert den Schwellenwert von netto
€ 25.000,00 nicht überschritt, konnte die Beauftragung durch den
Stadtmagistrat erfolgen, ohne zuvor den Stadtsenat damit befassen zu
müssen. In Form von zwei Honorarnoten wurden schließlich insgesamt
netto € 24.949,68 abgerechnet und von der Stadt bezahlt. Nachdem auf
dem gewählten Fonds 612000 Gemeindestraßen keine Möglichkeit
zum Vorsteuerabzug besteht, betrugen die Kosten (brutto) € 29.939,62.
Im November 2020 wurde der Auftragnehmerin aufgrund angezeigter
Mehraufwendungen ein Folgeauftrag in Höhe von netto € 24.481,80
(brutto € 29.378,16) erteilt. Die Beauftragung sowie Kostenübernahme
erfolgte zur Gänze durch das Amt für Tiefbau. Die Rechnungssumme
betrug netto € 26.886,67 bzw. brutto € 32.264,00 und wurde wiederum
über den Fonds 612000 Gemeindestraßen bezahlt.
Im März 2021 wurde der Auftragnehmerin für allfällige weitere
Umsetzungsschritte und zur Projektbetreuung neuerlich ein Auftrag in
Höhe von netto € 24.971,40 erteilt. Der Abruf der Beraterleistungen
sollte direkt durch den Bürgermeister oder mittelbar im Auftrag des
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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