Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.46
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anordnungsberechtigt ist und auf dem die Vereinnahmung der
sogenannten Abstattungsbeträge gemäß § 25 der Richtlinie der
Landeshauptstadt Innsbruck für Grabungsarbeiten in öffentlichen
Verkehrsflächen und den dazugehörigen Anlagen (Grabungsordnung)
erfolgt. Hierbei handelt es sich um Ersatzzahlungen, die
Leitungsbetreiber an die Stadt leisten und mit welchen die Zuständigkeit
für die endgültige Instandsetzung von Flächenbefestigungen, die
infolge von Grabungsarbeiten der Leitungsbetreiber vorzunehmen sind,
an die Stadt abgetreten wird. Die Abrechnung der Instandsetzungsarbeiten erfolgt folglich über das Konto 728200.
Die Kontrollabteilung konnte für den Zeitraum 2017 – 2020
(vereinnahmte Abstattungsbeträge) in Verbindung mit 2019 – 2022
(grabungsbedingte Straßenwiederherstellungskosten) feststellen, dass
mit € 1.859.766,56 an Abstattungsbeträgen und € 1.832.928,37 an
Wiederherstellungskosten dem Grundsatz der Grabungsordnung, die
Abstattungsbeträge für die endgültige Straßenwiederherstellung zu
verwenden, entsprochen wurde.
3.5.3 Infrastrukturausgaben (IA)
Veranschlagte
und abgerechnete
Infrastrukturausgaben
Für das Jahr 2020 wurden rd. 72 % der budgetierten Mittelverwendungen der AOB 168 für Infrastrukturausgaben vorgesehen.
Gemäß Rechnungsabschluss 2020 blieb der Anteil der IA gegenüber
den gesamten Mittelverwendungen mit rd. 73 % nahezu konstant. Im
Vergleich zum Voranschlag von € 6.555.000,00 konnten mit
€ 4.998.925,86 jedoch nur rd. 76 % der veranschlagten Mittelverwendungen für Infrastrukturausgaben ausgenutzt werden.
Für das Jahr 2021 wurden rd. 82 % der budgetierten
Mittelverwendungen für Infrastrukturausgaben vorgesehen. Gemäß
Rechnungsabschluss 2021 lag der Anteil der IA gegenüber den
gesamten Mittelverwendungen mit rd. 77 % etwas darunter. Im
Vergleich zum Voranschlag von € 9.492.000,00 konnten mit
€ 6.651.885,39 sogar nur rd. 70 % der veranschlagten Mittelverwendungen für Infrastrukturausgaben ausgenutzt werden.
Kontengruppen
Infrastrukturmittel
Die wesentlichen Ausgaben innerhalb der Infrastrukturmittel erfolgten in
den Gruppen 002 Straßenbauten, 060 Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen, 611 Instandhaltung von Straßenbauten und 612
Instandhaltung von Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen.
Kontengruppe 002
In der Gruppe 002 werden Kosten für die Errichtung und umfassende
Sanierungen von Straßen, Gehsteigen, Geh- und Radwegen etc.
gebucht. Kosten dieser Gruppe werden aktiviert und in weiterer Folge
in den Abschreibungen dargestellt. Das bedeutet, die kostenmäßig
erfassten (Teil-)Vorhaben sind abgeschlossen.
Im Jahr 2020 erfolgten sämtliche Aktivierungen im Umfang von
€ 1.106.230,40 vom Konto 1.002100 Straßenbauten des Ansatzes
612000
Gemeindestraßen
auf
die
gemeinsame
Anlage
2020_Gemeindestraße_Innsbruck. Im Jahr 2021 betrafen die
Aktivierungen vorwiegend bauliche Maßnahmen und Netzanschlussgebühren im Bereich von Verkehrslichtsignalanlagen des Ansatzes
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Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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