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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.51

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4.5 Sicherstellungen
Verschiedene
Sicherstellungen in
Abhängigkeit zum
Zeitpunkt

In den Ausschreibungsunterlagen zur Rahmenvereinbarung wurden
unterschiedliche Sicherstellungen vereinbart:
 Erfüllungsgarantie in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme bei
Aufträgen über € 75.000,00
 Deckungsrücklass in Höhe von 10 %
 Haftungsrücklass in Höhe von 5 %
 Vadium in Höhe von 5 % des Bruttoangebotspreises

Beanstandung und
Empfehlung

Die Kontrollabteilung sprach in diesem Zusammenhang die
Empfehlung aus, in den Ausführungen zum Deckungs- und
Haftungsrücklass in Analogie zur Erfüllungsgarantie und zum Vadium
zu ergänzen, dass die Bemessung auf Basis des Brutto(teil)rechnungsbetrages jeweils vor Berücksichtigung etwaiger Abzüge erfolge.
Das Amt für Tiefbau teilte hierzu mit, der Empfehlung der
Kontrollabteilung Folge zu leisten.

Reaktion im
Anhörungsverfahren
Bankgarantie als
Sicherstellung

Seitens der ausführenden Firmen per Bankgarantie hinterlegte
Sicherstellungen sind von den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes
für Tiefbau zu prüfen und anschließend dem Referat Budgetabwicklung
zu übergeben, welches die Sicherstellungen verwahrt.

Beanstandung

Die Kontrollabteilung hat im Zuge der durchgeführten Prüfung Einsicht
in die vom Referat Budgetabwicklung verwalteten Sicherstellungen
genommen und musste auf Basis eines stichprobenhaft vorgenommen
Abgleichs mit fertiggestellten Bauvorhaben Lücken im Umfang der
Bankgarantien feststellen.
So zeigte sich, dass ein erheblicher Bestand an Bankgarantien für
Haftungsrücklässe der vergangenen Jahre im Amt für Tiefbau
vorhanden und nicht an das Referat Budgetabwicklung weitergeleitet
worden war. Als Begründung wurde angeführt, dass die Prüfung der
Bankgarantien hinsichtlich ihrer Betragshöhe aus zeitlichen Gründen
noch nicht erfolgen hätte können.
Von diesen in weiterer Folge an das Referat Budgetabwicklung
übergebenen Bankgarantien waren zum Zeitpunkt der Prüfung
hinsichtlich ihrer Laufzeit sämtliche aktiv.

Empfehlung

Die Kontrollabteilung sprach an die Abteilungsleitung der MA III die
Empfehlung aus, sämtliche Dienststellen nachweislich darauf hinzuweisen, dass Sicherstellungen in Form von Bankgarantien umgehend
nach Eingang in der zuständigen Dienststelle zu prüfen und
anschließend an das Referat Budgetabwicklung zu übermitteln sind.
Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung Kontrollen vorzunehmen,
ob vertraglich vereinbarte Sicherstellungen auch seitens der
Auftragnehmer vorgelegt wurden.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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