Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf
- S.53
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
In späteren Jahren wurde durch den damaligen Bürgermeister
(vermeintlich) verfügt, dass Projektvorlagen ab diesem Zeitpunkt direkt
an den Stadtsenat zu erfolgen hätten. Schriftliche Aufzeichnungen, die
diese vom Amt für Tiefbau angeführte Verfügung bestätigen würden,
konnten weder der Kontrollabteilung vorgelegt, noch von dieser
selbstständig erhoben werden.
Projekt- und
Vergabebeschlüsse
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass einerseits die politische
Zustimmung zu Planungsprojekten und deren weitere Fortführung und
Umsetzung eingeholt wird. Andererseits wird im späteren Verlauf, vor
Abschluss von durchgeführten Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen mit einem Auftragswert von netto € 25.000,00 oder
mehr, noch einmal eine Entscheidung der politischen Führung
erforderlich. Dabei kommt es besonders im zweiten Fall oftmals zu
maßgeblichen Verzögerungen im zeitlichen Ablauf.
Beanstandungen und
Empfehlungen
Aus Sicht der Kontrollabteilung ergaben sich mehrere organisatorische
und rechtliche Fragestellungen, deren Prüfung und Klärung an die
Adresse der Leitung des inneren Dienstes und des Amtes für Tiefbau
empfohlen wurde. Unter anderem sollten folgende Themen erörtert und
geklärt werden, wie u.a.:
Ist der Stadtmagistrat zum Abschluss von privatrechtlichen
Verträgen, wie dies u.a. in Form einer Zuschlagserteilung der Fall ist,
berechtigt? Handelt es sich beim Beschluss vom 12.07.2012 um eine
Ermächtigung des Stadtsenats gemäß § 42 Abs. 2 zur Unterfertigung
von Urkunden in Form von Verträgen durch den Stadtmagistrat und
sind folglich auch in diesem Fall sämtliche Verträge vierteljährlich
dem Stadtsenat vorzulegen?
Hat der Sts-Beschluss vom 28.06.1978 in Verbindung mit einer
(vermeintlichen)
späteren
Verfügung
eines
ehemaligen
Bürgermeisters noch Gültigkeit hat und wenn ja, in welchem
Umfang?
Falls eine rechtliche Überprüfung ergibt, dass der Sts-Beschluss vom
28.06.1978 nach wie vor in Kraft ist, sollten aus Sicht der
Kontrollabteilung Überlegungen angestellt werden, ob die damals
festgelegte, seit nunmehr beinahe 40 Jahren gültige Wertgrenze
angepasst werden sollte.
Die Kontrollabteilung sprach sich in Verbindung mit den getroffenen
Empfehlungen dafür aus, Überlegungen anzustellen, wie sich der
Prozess der Zuschlagsentscheidung und -erteilung in Hinsicht auf die
zeitliche Dauer unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen optimieren lässt. Jedenfalls sollte aus einer rechtlichen und
organisatorischen Beurteilung und Bearbeitung eine klar strukturierte
Vorgehensweise unter eindeutig definierten Rahmenbedingungen
resultieren, die in weiterer Folge und nach Zustimmung durch die
politische Führung künftig Geltung hat.
Reaktion im
Anhörungsverfahren
Das Amt für Tiefbau ist im Zuge des Anhörungsverfahrens der
Empfehlung der Kontrollabteilung, sämtliche organisatorische und
rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem dokumentierten
Sachverhalt zu prüfen, beigetreten.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-14141/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
19