Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.54

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Das Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten der MA I nahm
ausführlich Stellung und führte u.a. aus, dass gemäß § 42 Abs. 2 IStR
Urkunden, mit denen die Stadt Innsbruck privatrechtliche
Verpflichtungen eingeht, vom Bürgermeister (≤ € 25.000,00) bzw. vom
Bürgermeister
und
zweier
Mitglieder
des
Gemeinderates
(> € 25.000,00) zu unterfertigen seien. Dies gelte ebenfalls für
Zuschlagserteilungen durch den Stadtmagistrat. Eine Ermächtigung
des Bürgermeisters zur Unterfertigung solcher Urkunden durch
Bedienstete sei im Stadtrecht nicht vorgesehen. Zudem stelle § 46
MGO klar, dass dem Bürgermeister die Unterfertigung von Urkunden
im Sinne des § 42 Abs. 2 vorbehalten sei.
Zur Frage, ob der Sts-Beschluss vom 28.06.1978 noch Gültigkeit hätte,
wurde ausführt, dass der damals beauftragte Ausschuss nicht mehr
existiere und folglich der Sts-Beschluss nicht mehr als gültig anzusehen
wäre. Nach Ansicht der Dienststelle hätte zudem die (vermeintliche)
spätere Verfügung des damaligen Bürgermeisters keine Wirkung, da
die entsprechende Entscheidung nicht in der Kompetenz des
Bürgermeisters, sondern in jener des Gemeinderates gelegen hätte.
Darüber hinaus wurde auf den GR-Beschluss vom 18.07.2019 verwiesen, dass Projekte ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von
€ 1.000.000,00 vor politischen Beschlussfassungen dem Beirat für
Großprojekte zwingend vorzulegen sind.

5 Personal
5.1 Personalkosten
Personalaufwand
Jahresvergleich
2021 – 2020

Für die personelle Ausstattung des Amtes für Tiefbau mit den
dazugehörigen Referaten Tiefbau-Planung, Tiefbau-Bau, Straßenverwaltung und Brücken- und Wasserbau wurden Personalkosten
gemäß VRV 2015 basierend auf den städtischen Rechnungsabschlüssen von insgesamt € 1.739.800,26 bzw. € 1.615.082,86 für die
Jahre 2021 bzw. 2020 verausgabt.
Für den betreffenden Beobachtungszeitraum betrug der hierfür
veranschlagte Budgetwert € 1.722.900,00 (VA 2021) bzw.
€ 1.571.600,00 (VA 2020) und hat sich sohin im Jahresvergleich um
€ 151.300,00 (+ 9,63 %) erhöht. Im Schnitt wurden die Geldbezüge der
Beamten und Vertragsbediensteten sowie die diesbezüglichen Mehrleistungsvergütungen um rd. 10,54 % budgetär angehoben.
Ein Vergleich der tatsächlichen gesamten Personalaufwendungen mit
den Ergebnisvoranschlagswerten der Fachdienststelle zeigte, dass in
beiden Rechnungsjahren eine (geringfügige) Überschreitung der
Planwerte um € 16.900,26 (+ 0,98 %) und um € 43.482,86 (+ 2,77 %)
erfolgte. Die diesbezüglichen überplanmäßigen Mittelverwendungen
waren beim nicht finanzierungswirksamen Personalaufwand
insbesondere bei den Dotierungen von Rückstellungen zu verzeichnen.
Weitere Mehraufwendungen im Vergleich zum VA 2021 ergaben sich
überwiegend aus den Geldbezügen der Vertragsbediensteten der

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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