Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-12-14-GR-Kurzprotokoll-geschwaerzt.pdf

- S.62

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Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass dieser besagte
Bedienstete zuvor im städtischen Amt für Straßenbetrieb der MA III –
Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung beschäftigt
war. Im Jahr 2020 wurde er in das prüfungsgegenständliche Amt für
Tiefbau versetzt und dem Referat Straßenverwaltung zur Dienstleistung zugewiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen diesen
Sachverhalt im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen des
Arbeiterkammergesetzes (AKG) zu prüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen
werde.
5.4 Nebengebühren
Allgemeines

Die Entlohnung der Mitarbeiter des Amtes für Tiefbau der MA III erfolgt
über die allgemein für die Bediensteten des Stadtmagistrates Innsbruck
geltenden Gehaltsschemata.
Die Abgeltung von besonderen Erfordernissen, die mit der spezifischen
Aufgabenstellung in den vier Referaten einhergehen, wird mit Hilfe von
Zulagen und Nebengebühren (bspw. Aufwandsentschädigung, Bauzulage, Schmutz- und Erschwerniszulage) sowie sondervertraglichen
Vereinbarungen geregelt.
5.4.1 Aufwandsentschädigung

Allgemeines

Dem Großteil der Bediensteten des Amtes für Tiefbau wird eine
dienstklassenabhängige Aufwandsentschädigung (keine Bauzulage)
ausbezahlt. Diese Zulage wird jenen Bediensteten, die in Wahrnehmung ihres dienstlichen Aufgabengebietes auch im Außendienst
tätig sind, gewährt. Die Höhe der betreffenden Aufwandsentschädigung
steht in Abhängigkeit der jeweiligen Dienstklasse.

Bedienstete mit
einer Aufwandsentschädigung im
Jahr 2022

Bei Sichtung der Bezugsnachweise für das Abrechnungsjahr 2022 der
Bediensteten des geprüften Amtes stellte die Kontrollabteilung fest,
dass insgesamt 17 Mitarbeitern eine Entschädigung für einen
sonstigen, in Ausübung des Dienstes erwachsenden Mehraufwand
(Aufwandsentschädigung) genehmigt wurde.
Die überwiegende Höhe der Aufwandsentschädigung betrug in der
städtischen Fachdienststelle € 193,26. Gemäß dem städtischen
Nebengebührenkatalog entspricht dies einer Aufwandsentschädigung
der (niedrigsten) Dienstklasse I – V.

Aufwandsentschädigung der
VI. Dienstklasse

Die im Amt für Tiefbau zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung
höchste zur Auszahlung gelangte Aufwandsentschädigung war jene für
die VI. Dienstklasse. In den Genuss der höheren Nebengebühr kamen
einzig drei Bedienstete. Ein Beamter bzw. ein Vertragsbediensteter-Alt
mit je einem Dienstposten der Dienstklasse ZV/VI sowie ein Beamter
ohne.

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Zl. KA-14141/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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