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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.98

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- 214 -

Da dies damals nicht von einer Mehrheit unterstützt wurde, dürfen folgende Fragen zur
Entwicklung des IGB gestellt werden:
1.

2.

3.

Budgetiert wurden jährlich für den IGB,
exklusive der gesonderten Halbtagsstelle für den IGB in der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Projekte, € 100.000,--. Die Kostenschätzung bei Installierung lag zwischen € 80.000,-- und € 100.000,--.
Welcher Aufwand entstand tatsächlich
für die Arbeit des IGB inklusive MitarbeiterInnen und Nebenkosten?
Welche Erfahrungen hat man mit dem
angestrebten Turnus von sechs Sitzungen pro Jahr gemacht? Wie viele
Sitzungen haben bis jetzt wann stattgefunden?
Wie viele Projekte wurden in diesen
zwei Jahren dem IGB zugewiesen bzw.
vom IGB behandelt?

4.

Waren darunter auch Projekte unter
der Grenze von 5.000 m3 Baumasse?
Wenn ja, welche und warum?

5.

Wie viele Projekte wurden dem IGB öfters vorgelegt und welche waren dies?
Wie lange war der Zeitraum über den
diese Projekte dem IGB vorgelegt wurden?

6.

Wurden vom IGB Projekte in der vorgelegten Form gänzlich abgelehnt? Wenn
ja, welche waren diese?

7.

Wie viele Projekte von Beteiligungsunternehmen der Stadt Innsbruck wurden
dem IGB vorgelegt? Hat es bei diesen
Projekten mehrfach Vorlagen benötigt,
wenn ja bei welchen und um wieviel
verlängerte sich dadurch die Planungsphase?

8.

Eine Grundintention für die Installierung
des IGB war es, dass auch kleinere
Projekte in architektonisch hoher Qualität, ohne Wettbewerb errichtet werden
können. Hat sich das in den letzten
zwei Jahren bewährt? Konnten durch
den IGB Wettbewerbe eingespart werden? Wenn ja, wie viele waren das und
welche?

9.

Bewährte sich die Einbindung des IGB
in die Vorprüfung von Projekten durch

GR-Sitzung 19.03.2015

den Amtssachverständigen, um im
Bauverfahren dann keine neuerliche
Vorlage durchführen zu müssen? Hatte
dies Auswirkungen auf Planungszeit
bzw. Verfahrensdauer?
10. Hat der IGB schon eine Bearbeitung
oder Begutachtung eines Projektes abgelehnt und damit die Bearbeitung an
die stadtplanerischen Amtssachverständigen delegiert? Wenn ja, welches
und warum?
11. Hat es durch die Einbeziehung des IGB
Verzögerungen von Projekten gegeben? Wenn ja, bei welchen und wie
lange?
12. Ist es durch die Einbeziehung des IGB
zu Verteuerungen von Projekten gekommen? Wenn ja, bei welchen und
um welche Summen?
13. Im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte am 16.01.2013 ist
folgende Aussage von StR Mag. Fritz
festgehalten: "Es ist durch diese Regelung schon festgelegt, dass wir den Innsbrucker Gestaltungsbeirat rollierend
erneuern werden. In zwei Jahren soll
ein Teil der Mitglieder ausgetauscht
werden, dann fortlaufend jedes Jahr eines. Wird nach zwei Jahren verkündet,
welches Mitglied ausgetauscht werden
soll, dann wird ja sowieso innegehalten, weil gleichzeitig sicher auch eruiert
wird, wie zufrieden man allgemein
mit/in diesem Gremium ist. Die Evaluierung ist daher fast zwangsläufig beinhaltet."
Nun wurde im Stadtsenat, bei Stimmenthaltung der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), die Verlängerung der bestehenden Mitglieder beschlossen. Wie ist
dieser Beschluss mit den damaligen
Aussagen des Ressortzuständigen in
Einklang zu bringen? Wurde für die in
den kommenden Jahren bevorstehenden Wechsel der Mitglieder eine Staffelung vorgesehen?