Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.6
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eine centgenaue Rundung vorgibt, wird
aus Gründen der einfacheren Handhabung auf eine Rundung auf volle € 0,10
abgeändert.
2.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt hinsichtlich
der Gebührenänderungen die beiliegende Verordnung.
3.
Die geänderten Gebühren und Tarife
treten mit 01.02.2024 in Geltung.
10.2
12.
Investitionsförderung von privaten Wohn- und Pflegeheimen 2024
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
16.01.2024:
1.
Korrektur Tarif "Kindergarten bis
max. 13:00 Uhr" (D.2.)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
16.01.2024:
Der Übertragungsfehler unter Punkt D. Tarife, 2. Elternbeiträge in städtischen Kindergärten und Schülerhorten, Kinder ohne
Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck wird
gemäß beiliegender Tabelle korrigiert.
11.
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
16.01.2024:
Der vorliegende Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzjahr 2024 inklusive der eingearbeiteten Änderungen wird zur Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 25.01.2024
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt nachstehende private Wohn- und
Pflegeheime mit folgenden Förderungen für die angemeldeten Investitionen
und Sanierungsprojekte:
-
Haus St. Josef am Inn € 571.000,--
-
Seniorenheim St. Raphael
€ 334.000,--
-
Stiftung Nothburgaheim € 395.000,--
Die Bedeckung erfolgt durch die Finanzposition 1.775200 - Kapitaltransfers an Unternehmen im Fonds 420000
- Altenheime.
2.
Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzjahr 2024, Kenntnisnahme
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, NEOS,
FRITZ, GERECHT, ALI, GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc, GR Buchacher und GRin
Mag.a Lutz, 16 Stimmen):
Maglbk/54311/SUB-FV/3
13.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung,
wird mit der Abwicklung der Förderung
beauftragt. Dabei kann das Amt notwendige Anpassungen hinsichtlich der
Förderprojekte/maßnahmen, welche
sich allenfalls durch akute Erfordernisse in den Heimen ergeben, berücksichtigen.
Maglbk/70388/WV-REG/1
Vormerk- und Vergaberichtlinie
für mietwohnungs-, eigentumswohnungs- sowie wohnungswechselwerbende Personen der
Stadt Innsbruck
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.