Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.58
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Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der lnnsbrucker Grünen
Begründung:
Die aktuell sich in Kraft befindliche Lärmschutzverordnung für Innsbruck wurde zuletzt am
14.05.1986 kundgetan und seither nicht mehr novelliert. Dies führt nicht nur zu amüsanten
Antiquiertheiten, dass etwa noch von „Tonband- bzw. Casettengeräten" die Sprache ist, sondern
auch zu dem Umstand, dass die Verordnung nicht mehr mit der aktuellen Lebensrealität der
lnnsbrucker:innen übereinstimmt.
Mittlerweile kann fast schon jedes tragbare Geräte zur Abspielung von Musik verwendet werden,
was zu einer immensen Mobilität bei Gruppen führt, die sich natürlich auch in öffentlichen
Räumen frei von Konsumzwang bewegen wollen. Diese öffentlichen Räume sind sehr oft die
,,öffentlichen Anlagen der Stadtgemeinde Innsbruck und [ ... ] die von ihr betriebenen Sport-,
Spiel- und Campingplätze [ ... ] sowie Badeanstalten", wie sie in der aktuell gültigen
Lärmschutzverordnung beschrieben sind und wo eben keine Musik abgespielt werden darf. So
meldeten sich auch immer wieder lnnsbrucker:innen, vor allem Jugendliche, die beim
gemütlichen Feierabendabsacker in einer der öffentlichen Anlagen lnnsbrucks eine
Verwaltungsstrafe erhielten aufgrund des Abspielens von Musik und dies weit außerhalb der in
der Lärmschutzverordnung definierten Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Eine Aktualisierung und Liberalisierung der lnnsbrucker Lärmschutzverordnung ist de facto
unausweichlich, weshalb wir als lnnsbrucker Grüne diesen konkreten Vorschlag einbringen. 75dß
entsprechen in etwa der Lautstärke von Straßenverkehr und mit jeder Verdoppelung des
Abstandes zum Schallkörper reduziert sich die Lautstärke um 6dB. Nach weiteren vier Metern
Abstand beträgt die Lautstärke entsprechend nur noch 69dB und nach weiteren acht Metern sind
es nur noch 63dB, was der Lautstärke von normalen Gesprächen entspricht. Wichtig ist hierbei
noch zu erwähnen, dass Lautstärke keine lineare Größe darstellt, sondern eine Reduktion um
lOdB einer empfundenen Halbierung der Lautstärke entspricht. Messungen für die Stadt
Innsbruck zeigen auch, dass es viele Stadtbereiche gibt, bei denen eine Lautstärke von 75dB
regelmäßig überschritten wird, sei es aufgrund Flug-, schweren Auto- oder Baustellenlärms.
Insofern ist es vertretbar, für das temporäre und nicht dauerhafte Abspielen von Musik im
öffentlichen Raum eine Lautstärkegrenze von 75dB zu setzen.
Die Bestimmung, den Beginn der Nachtruhe von aktuell 22:00 auf 00:00 zu verlegen, ist auch
der Lebensrealität in der Stadt geschuldet, um jedoch ungebührlichen lauten Lärm in dieser Zeit
zu reduzieren, soll die Lautstärkegrenze um lOdB auf 65dB reduziert werden, was - wie schon
oben ausgeführt - einer gefühlten Halbierung der Lautstärke gleichkäme und der Lautstärke
eines normalen Gesprächen entsprechen würde.
Die lnnsbrucker Grünen • Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53601330
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