Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

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7.8

Maglbk/22713/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 9 Igls

Beschluss (einstimmig):

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Erneuerung von zwei Kastenfenstern am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von € 4.230,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
7.9

Maglbk/23556/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):

7.11

Maglbk/37593/FÖR-SOG/2/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Erneuerung der straßenseitigen Fenster am Gebäude mit der
Hausbezeichnung
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 23.270,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Antrag des Stadtsenates vom 13.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Restaurierung Ansitz
Lichtenthurn am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 29.900,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpfiege gegeben.
7.10

8.

Stadt Innsbruck, Verlängerung
des Baurechtsvertrages mit dem
Bauberechtigten bezüglich Grundstück in KG Arzl
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.03.2024:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Verlängerung des Baurechtsvertrages vom
14.04.1975, ZI. IV-5105/1974, mit
, geboren am
, betreffend die Baurechtsliegenschaft
Grundstück 1197 in EZ 1288,
KG 81103 Arzl (Stammeinlage für Baurechtseinlage EZ 1289) um zehn Jahre,
also bis 31.05.2034, zu.

2.

Der Baurechtszins beträgt ab
01.06.2024 € 10,55 pro Quadratmeter
und Jahr, wertgesichert nach VPI 2020.
Für die gesamte Baurechtsfläche von
1.650 m2 ergibt sich somit ein jährlicher
Baurechtszins von € 17.407,50.

Maglbk/33536/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.03.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Sanierung Kastenfenster (Top 1) und Hauseingangstür am
Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 22.080,--.

GR-Sitzung 21.03.2024

Maglbk/57137/LA-LSA/1/KOB/1