Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.25
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Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
2.1 Prüfung aus dem Jahr 2019
Übersiedlung
Stadtbibliothek –
Prüfung aus 2019
Die zeitlich vorgesehen letzte Prüfung im Zusammenhang mit der
Stadtbibliothek wurde aufgrund eines Prüfauftrages gem. einem
Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2018 durchgeführt. Der
entsprechende Bericht der Kontrollabteilung (KA-03529/2019) über die
Prüfung von Teilbereichen der Rechtsgeschäfte bezüglich des Ankaufs
und der Vermietung von Flächen im Zusammenhang mit der
Stadtbibliothek wurde im Gemeinderat vom 27.09.2019 abgehandelt.
Im Rahmen der „Übersiedlung der Stadtbibliothek“ wurden die
städtischen Gremien befasst. In einer Amtsvorlage (V-KU 3045/2015)
der zuständigen Abteilungsleitung wurde u.a. festgehalten, dass die
Flächen bzw. Räumlichkeiten für die Stadtbücherei nicht mehr
ausreichen und auch den heutigen Anforderungen nicht mehr
entsprechen. Die entsprechende Amtsvorlage wurde im Stadtsenat
vom 21.07.2015 behandelt.
Der nunmehrige Standort der Stadtbibliothek in der Amraser Straße 2
ist im Eigentum der IIG KG. Im oben erwähnten seinerzeitigen Bericht
aus dem Jahr 2019 wurde dabei der Ankauf der IIG KG (von drei Tops)
sowie u.a. die anschließende Vermietung des größten Tops an die
Stadt Innsbruck dargestellt.
Unter anderem ist aufgezeigt worden (und blieb bis zum
Prüfungszeitpunkt unverändert), dass die Stadtbibliothek vom
städtischen Referat Stadtbibliothek betrieben wurde bzw. wird, welches
als Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen
Rechts gemäß § 2 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz 1988 geführt wurde
bzw. wird, und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt(e).
2.2 Bedarfsbegründung Stadtbibliothek
Bedarfsbegründung
und Bibliothekskonzept
als Beilage zum
Beschluss des
Stadtsenates vom
21.07.2015
Der Stadtsenat fasste in seiner Sitzung vom 21.07.2015 einen
Grundsatzbeschluss im Zusammenhang mit dem damaligen „Projekt
Stadtbücherei, Stadtmodell und Gründerzentrum im p2 (Pema
II-Turm)“. Dieser Beschlussfassung lag ein Projektbericht der IISG vom
14.07.2015 zugrunde, welchem als Beilagen unter anderem eine
„Bedarfsbegründung Stadtbücherei“ und ein „Bibliothekskonzept“
beigelegt waren.
Zielstandards für
Öffentliche Büchereien
Die Bedarfsbegründung verwies auf österreichweit einheitliche
Zielstandards
für
Öffentliche
Büchereien.
Das
damalige
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) legte
diese im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Büchereiverband Österreichs
(BVÖ) fest.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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