Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.51
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durch das Land Tirol ausging. Letztlich zur Umsetzung gelangte eine
Drittelfinanzierung durch das Land Tirol.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V,
seine dokumentierten Bemühungen in Richtung einer erhöhten
Förderung durch das Land Tirol für das Projekt „Raumschiff Bibliothek“
auch künftig aufrecht zu erhalten. Dies mit dem letztlichen Ziel – wenn
möglich – eine 50 %ige Mitfinanzierung des Landes Tirol zu erreichen.
Die Fachdienststelle sagte in der abgegebenen Stellungnahme zu, der
Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Mit dem
Förderantrag für das Jahr 2024 werde wiederum eine 50 %ige
Mitfinanzierung des Landes beantragt.
4.9 Weitere Einzel-Feststellungen
IVB – Kooperation
Haltestellennamensgebung –
Empfehlung
Mit der IVB bestand eine Kooperationsvereinbarung in Zusammenhang
mit der Benennung der vormaligen Haltestelle „Sillpark“. Die IVB
richtete am 27.09.2022 unter dem Titel „Kooperation Haltestellennamensgebung“ für den Leistungszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023
eine Rechnung über den Betrag von € 1.000,00 an das Referat
Stadtbibliothek.
Bereits für den Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2021 erfolgte der
Abschluss einer derartigen Vereinbarung. Der Stadtsenat genehmigte
diesen Vertragsabschluss in seiner Sitzung vom 20.12.2017. Der
damalige Vertrag gelangte stadtrechtskonform nach § 42 Abs. 2 IStR
i.d.g.F. (damalige Bürgermeisterin und zwei weitere Mitglieder des
Gemeinderates) zur Unterfertigung.
Nach Ablauf der Vorgängervereinbarung kam es zu einem neuen
Vertragsabschluss für die Laufzeit zwischen 01.10.2021 und
30.09.2024. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgte durch die
Leiterin der Stadtbibliothek. Ein separater Beschluss des Stadtsenates
war nicht festzustellen.
Auf formaler Sicht machte die Kontrollabteilung erneut auf die
Bestimmungen zur Unterzeichnung von Urkunden, mit denen die Stadt
privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, nach § 42 Abs. 2 IStR
aufmerksam.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Stadtbibliothek der MA V, in
künftig ähnlich gelagerten Fällen die Formalerfordernisse in Bezug auf
die Notwendigkeit eines Stadtsenatsbeschlusses sowie die Unterzeichnung von Urkunden zu beachten.
Das Referat Stadtbibliothek kündigte in der Stellungnahme an, die
Empfehlungen der Kontrollabteilung bei der anstehenden Vertragsverlängerung per 01.10.2024 umzusetzen.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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