Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.58
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
5.3 Entlohnung
Allgemeines
Die Entlohnung der Belegschaft der Stadtbibliothek erfolgte im
Rahmen der allgemein für die Bediensteten des Stadtmagistrates
geltenden Gehaltstafeln. Die Abgeltung von besonderen
Erfordernissen, die mit der Aufgabenstellung in diesem Referat
einhergingen, wurde mit Hilfe von Zulagen und Nebengebühren (u. a.
qualitative und quantitative Mehrleistungen, Aufwandsentschädigung)
geregelt.
Überstunden bzw.
Zeitgutschriften –
Empfehlung
Zusätzliche Dienste wurden fast ausschließlich mit Zeitgutschriften
abgegolten und hatten daher gegenüber den ausbezahlten
Überstunden ein wesentlich höheres Aufkommen im Prüfungszeitraum
gezeigt. Klarerweise sind jedoch ausbezahlte Überstunden sowie
Zeitgutschriften ein Teil bzw. eine Form der Entlohnung (bzw.
Abgeltung) der städtischen Dienstnehmer und sind sowohl in der
Innsbrucker Nebengebührenverordnung als auch im I-VBG geregelt.
Im Jahr 2022 kam nämlich lediglich eine Überstunde (im Jänner) mit
einem 100 %-igem Zuschlag zur Auszahlung und konnte inhaltlich der
Veranstaltung „Innsbruck liest“ zugeordnet werden. Die Variante des
Zeitausgleichs zeigte ein wesentlich höheres Stundenaufkommen. Im
Jahr 2022 wurden hier samt den Zuschlägen insgesamt 1.105 Stunden
Zeitausgleichanspruch verzeichnet. Die entsprechenden Anordnungen
durch die Vorgesetzten der Dienstnehmer in der Stadtbibliothek, lagen
der Kontrollabteilung vor.
Die entsprechenden Formulare für die Erfassung der Zeitgutschriften
(Lage der Dienstzeit sowie Art der Tätigkeit) wurden von der
Kontrollabteilung stichprobenartig eingesehen. Auffallend war hier für
die Kontrollabteilung, dass diese zwar im Dienstweg mittels E-Mail
weitergeleitet wurden, jedoch ohne Unterfertigung eines Vorgesetzten
oder der betroffenen Dienstnehmer.
Lehrlingsbetreuung –
Empfehlung
Im Jahr 2014 wurde im Stadtmagistrat u.a. ein Leitfaden für die
Ausbildung von Lehrlingen bei der Stadt Innsbruck erstellt. Ohne hier
auf sämtliche Punkte dieses Leitfadens einzugehen, hebt die Kontrollabteilung jedoch hervor, dass es u.a. Ziel war, ein „ausgezeichneter
Lehrbetrieb“ zu werden und eine fachlich gute Ausbildung zu
gewährleisten.
Der Kontrollabteilung lag ein Schriftverkehr vor, aus dem hervorgeht,
dass im Feber 2023 in einem Gespräch mit der Gleichbehandlungsund Lehrlingsbeauftragten der Stadt Innsbruck und dem Bürgermeister
der Stadt Innsbruck eine Erhöhung der finanziellen Anerkennung der
Lehrlingsausbilder ab 01.09.2023 vereinbart wurde. Demnach wird für
die Betreuung eines Lehrlings ein Betrag von brutto € 200,00 und bei
zwei Lehrlingen brutto € 300,00 ausbezahlt. Begründet wurde diese
Erhöhung damit, dass diese (für einen Lehrling) seit 2014 nie erhöht
wurde.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
35