Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.60
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Die Kontrollabteilung regte das Amt für Personalwesen daher an zu
prüfen, inwieweit hier eine quantitative Mehrleistung gem. der
Nebengebührenverordnung vorliegt bzw. künftig eine Deckungsprüfung (im Sinne einer Überstundenpauschale) vorzunehmen ist. In
diesem Zusammenhang regt die Kontrollabteilung weiters an, eine
geeignete Stundenaufzeichnung der Arbeitszeit für den Behindertenbeirat im Falle dieses städtischen Dienstnehmers sicherzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung eine entsprechende Prüfung des Sachverhaltes zugesagt.
Verwendungszulage
In der Stadtbibliothek kam bei einer Dienstnehmerin die sog. Lohnart
„Verwendungszulage § 30a“ zur Anwendung, die jedoch auch im
Zusammenhang mit einer ursprünglichen Tätigkeit in einer anderen
Dienststelle steht und im Jahr 2023 erstmals eine vertragliche
Bedingung zum Tragen kam, die von der Kontrollabteilung rechnerisch
nachvollzogen wurde.
Ferner wurde mit der Dienstnehmerin schriftlich vereinbart, dass
aufgrund einer ursprünglichen Befristung (bzw. eines Teiles) der
Verwendungszulage, diese ab 01.10.2022 mit jeder Vorrückung
einziehend behandelt wird, bis diese zur Gänze aufgezehrt ist.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass die erste
diesbezügliche Vorrückung mit 01.01.2023 zum Tragen kam und somit
die einziehende Behandlung durchzuführen war. Die entsprechende
rechnerische Nachschau der Kontrollabteilung ergab keinen Grund zu
einer Beanstandung.
Homeoffice
Gemäß den städtischen befristeten Telearbeitsvereinbarungen wurde
mit den betroffenen Dienstnehmern im sog. Homeoffice ein Aufwandersatz (somit als Nebengebühr lt. Nebengebührenverordnung
definiert) für die Betriebskosten, Internetprovider, etc. vereinbart. Bei
sämtlichen Dienstnehmern – mit denen eine Telearbeitsvereinbarung
unterfertigt wurde – ist die im Jahr 2023 erstmalig durchgeführte
Valorisierung dieser Aufwandsentschädigung berücksichtigt worden.
Insgesamt wurde diese Aufwandsentschädigung zum Stichtag
01.09.2023 an 14 Dienstnehmer des Referates Stadtbibliothek ausbezahlt. Von den 14 Personen hatten 6 eine Teilzeitvereinbarung.
Die durchaus vermehrte Inanspruchnahme des Homeoffice in der
Stadtbibliothek durch die Dienstnehmer, war aus Sicht der
Kontrollabteilung nachvollziehbar, zumal die räumliche Ausstattung im
Bereich der Administration mit dem großzügigen Platzangebot im
Publikumsbereich nicht vergleichbar ist, wie sich die Kontrollabteilung
im Rahmen einer Besichtigung überzeugen konnte.
MagIbk/62945/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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