Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.68
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Textziffer
Im Sinne der im seinerzeitigen Bericht beschriebenen Anrechnung, Wertung sowie
Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der Musikschule Innsbruck, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung
der angewandten Praxis bezüglich der jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum
Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der
Stadt Innsbruck bezüglich der Musikschullehrpersonen noch nicht feststand, waren
aus Sicht der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der jeweiligen Einzelverträge umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Abgeltung
von Mehrstunden einer Regelung unterzogen werde.
In diesem Fall antwortete das zuständige Amt für Personalwesen auf die Nachfrage
der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018, dass die Neuregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Struktur darstelle und Verhandlungen mit der Musikschule und der Dienststellenpersonalvertretung noch nicht abgeschlossen waren.
Die Abfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2019 zu gesetzten Maßnahmen
zeigte, dass mit Beschluss des Stadtsenates vom 14.08.2019 die Stadt Innsbruck
an das Land Tirol herangetreten ist, um das Dienstrecht für die Musikpädagogen
der städt. Musikschule gesetzlich neu zu regeln. Die Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung waren zur Zeit der Abfrage
noch im Gange.
Im Rahmen der Follow up – Einschauen 2020 bis 2022 wurde der Kontrollabteilung
mitgeteilt, dass aufgrund der Komplexität des neuen Dienstrechtes die Verhandlungen nach wie vor im Laufen waren. Mit 01.09.2023 ist das neue Dienstrecht für Musikschullehrer in Kraft getreten. Im 9. Abschnitt des Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetzes finden sich dabei die Sonderbestimmungen für Lehrpersonen an der
Musikschule Innsbruck, welche auch Regelungen über die Abgeltung von Überstunden beinhalten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
(Bericht vom 20.12.2019)
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Das Ergebnis der ersten Risikoanalyse (Evaluierungszeitraum 2016/17) fand sich
im Bericht des Büros des Magistratsdirektors mit der Benennung „Risikomanagement in Share Point – Jahresbericht 2018“. Dieser Dokumentation konnten zahlreiche Informationen in Bezug auf Risikoidentifikation, -kategorisierung und -status sowie Auswertungen von „Roten Risiken“ sämtlicher im Magistrat der Stadt Innsbruck
erfassten Risiken entnommen werden.
Darüber hinaus wurden die im Zeitraum 2016 bis 2018 unverändert gebliebenen
Innenrevisionsrisiken (236 Risiken) mit der Summe der Risiken, die im angegebenen Zeitraum weder eine Verbesserung noch Verschlechterung erfahren haben,
verglichen und in Beziehung gesetzt. Die dabei zur Anwendung gelangte Summe
(756 Risiken) entsprach nicht dem tatsächlichen Wert. Von insgesamt 1006 städtischen Risiken haben nämlich 794 Risiken im angegebenen Zeitraum hinsichtlich
ihre Bewertung weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung erfahren.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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