Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.73
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Prüfung Teilbereiche Amt der Bau- und Feuerpolizei
(Bericht vom 28.01.2021)
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Für die unter Beteiligung eines feuerpolizeilichen Sachverständigen abgewickelten
Brandsicherheitswachdienste erhielten die dienstausführenden Mitarbeiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei als Vergütung so genannte „Inspektionsgebühren“
ausbezahlt. Die dahingehende Entlohnung entsprach den an die betroffenen Veranstalter vom Amt weiterverrechneten Tarifen. Aus diesem Grund saldierten sich die
diesbezüglichen Personalaufwendungen der Stadt mit den aus der Vorschreibung
erzielten Einnahmen.
Die Kontrollabteilung erläuterte im Bericht im Detail die „Überleitung“ der seit
01.11.2019 zur Anwendung gelangten Tarife hin zu den an die jeweiligen Bediensteten ausbezahlten Inspektionsgebühren.
In Richtung des Referates Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I
machte die Kontrollabteilung auf eine Diskrepanz im Zusammenhang mit den zur
Abrechnung gelangenden Überstundenzuschlägen aufmerksam. Sie empfahl, in
diesem Bereich eine Überprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls Anpassungsbzw. Verbesserungsmöglichkeiten anzudenken bzw. in die Wege zu leiten.
Im damaligen Anhörungsverfahren sowie in den vergangenen Follow up – Einschauen sagte das Amt für Personalwesen zu, entsprechend den Anregungen der
Kontrollabteilung eine Überprüfung durchzuführen. Die Pauschalen würden allenfalls angepasst werden. Im vergangenen Jahr informierte die Leiterin des Referates
Besoldung ergänzend darüber, dass das Amt für Personalwesen eine Änderung der
Auszahlungsmodalität auf die tatsächlich geleisteten Stunden sowie deren steuerrechtliche Beurteilung ebenso in Erwägung zog. Eine letztgültige Entscheidung oder
Lösung sei allerdings noch nicht getroffen worden. Ein Abschluss dieser Agenda
war für das Jahr 2023 angestrebt.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau berichtete das Amt für Personalwesen, dass
im Zuge der vorgenommenen Überprüfungen keine allseits zufriedenstellende Lösung erarbeitet werden konnte. Je nach Betrachtung wäre eine Umstellung entweder für den Dienstnehmenden oder für die Dienstgeberin mit finanziellen Nachteilen
verbunden. Das Amt für Personalwesen erläuterte in der aktuellen Stellungnahme
die angedachten Lösungsansätze und Problembereiche im Detail. Da die von der
Kontrollabteilung aufgezeigte Problematik lediglich vereinzelte Mitarbeitende betreffe, habe sich das Amt für Personalwesen nach reiflicher Überlegung und vor dem
Hintergrund von überschaubaren Risiken letztlich dazu entschlossen, die bisher
vollzogene Praxis weiterhin fortzuführen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Anhand der im Amt der Bau- und Feuerpolizei aktiven Altersteilzeitvereinbarungen
nahm die Kontrollabteilung eine Verifizierung der buchhalterischen Abwicklung der
ausbezahlten Lohnausgleiche und der vereinnahmten AMS-Förderung(en) vor. In
der von der Kontrollabteilung festgestellten Verbuchungslogik in der voranschlagsunwirksamen Gebarung verrechnete das Amt für Personalwesen (Personal-)Kosten
mit einnahmenseitigen AMS-Förderungen. Im Ordentlichen Haushalt erfasste die
Fachdienststelle somit nur mehr ausgabenseitige Saldopositionen. Dazu erwähnte
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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