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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.76

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Das Amt für Rechnungswesen der MA IV kündigte in der dazu abgegebenen Stellungnahme sowie in den vergangenen beiden Follow up – Einschauen an, eine „Projektgruppe“ unter Beteiligung der maßgeblichen Sachbearbeiter der beiden Fachdienststellen einzurichten. Dies um im Sinne der Anregungen der Kontrollabteilung
künftig eine lückenlose Weiterverrechnung der Strafgelder zu gewährleisten.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2023 berichtete der mittlerweile amtierende Leiter des Amtes für Rechnungswesen der MA IV darüber, dass aufgrund der Personalsituation des Amtes von der Einrichtung einer Projektgruppe abgesehen und der
Sachverhalt mit den zuständigen Sachbearbeitern erörtert wird. Weiters verwies das
Amt für Rechnungswesen der MA IV darauf, dass seitens der Buchhaltung eine laufende Abstimmung mit der Verrechnungsstelle Soziales in Sachen Abrechnung hoheitliche Mindestsicherung stattfinde.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2023 hielt die Kontrollabteilung in
diesem Punkt Einschau in die Abrechnung der hoheitlichen Mindestsicherung des
Monats Dezember 2022. Die Auswertungen und Beträge im Hinblick auf die Strafgeldeinnahmen des von der Kontrollabteilung seinerzeit erwähnten Kontos der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Konto 361235) waren für die Kontrollabteilung
nachvollziehbar.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die von der Kontrollabteilung festgestellten und im Bericht detailliert beschriebenen
Verrechnungs- und/oder Verbuchungsdifferenzen hatten letzten Endes allesamt
eine Auswirkung auf den per 31.12.2019 ausgewiesenen schließlichen Rest
(€ 1.447.569,91 auf Sachkonto 361250 – Unterkunft). Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass mit Einführung der VRV 2015 ab dem Rechnungsjahr 2020 ein Ausweis der dahingehenden Forderungen der Stadt Innsbruck
gegenüber dem Land Tirol (gemeinsam mit anderen Forderungen) auf dem Konto
279000 – Sonstige Vorschüsse erfolgte.
Die Kontrollabteilung regte zusammenfassend und abschließend in Richtung des
Amtes für Rechnungswesen der MA IV an, bei der Vornahme der jährlichen Ausgleichsbuchung einen nachvollziehbaren schließlichen Rest (eine städt. Forderung)
zum 31.12. des Jahres auszuweisen. Dies ohne den Blick auf von den betroffenen
Fachdienststellen allenfalls für erforderlich gehaltene Bereinigungsnotwendigkeiten
für von der Kontrollabteilung festgestellte Abweichungen im Einzelnen zu legen. Dabei wäre der sich durch die Ausgleichsbuchung ergebende schließliche Rest (die
städt. Forderung) mit dem Amt für Soziales der MA II als inhaltlich zuständiger Fachdienststelle abzustimmen. Dadurch könnten allfällige buchhalterische oder abrechnungstechnische Differenzen (wie die von der Kontrollabteilung im damaligen Bericht im Detail aufgezeigten Fälle) identifiziert und bereinigt werden.
Um in diesem Bereich künftig eine zufriedenstellende Verbuchung zu gewährleisten,
verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV im Anhörungsverfahren sowie im
Zuge der vergangenen beiden Follow up – Einschauen auf die Arbeit einer zu schaffenden Projektgruppe mit den beteiligten Personen der beiden Fachdienststellen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2023 informierte das Amt für Rechnungswesen
darüber, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung Folge geleistet und der angesprochene Prozess angepasst worden sei. Im Zuge der Abschlussarbeiten für

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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