Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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Die Kontrollabteilung bemängelte aus formalen und vertraglichen Gesichtspunkten,
dass die Berufsfeuerwehr eine Vorschreibung der IISG beglich, die an den Verein
„Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ gerichtet war.
Eine derartige Konstellation stellte die Kontrollabteilung bereits bei einer früheren
Belegkontrolle im Jahr 2014 fest. Damals waren weitere prekaristisch an den Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub überlassene Objekte davon betroffen. Als Ausfluss
aus der seinerzeitigen Feststellung und Empfehlung entstand eine zwischen dem
Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub und der Stadt abgeschlossene schriftliche Vereinbarung. Diese dokumentiert und regelt seither die „Zusammenarbeit“ zwischen
dem Verein und der Stadt (Berufsfeuerwehr).
In Bezug auf die überprüfte Auszahlung für das Prekarium Weingartnerstraße 26a
empfahl die Kontrollabteilung erneut die Schaffung einer Auszahlungsgrundlage beziehungsweise eines Auszahlungstitels für die Stadt.
Wie vom Leiter des Referates Zentrale Dienstleistungen III der Berufsfeuerwehr bereits im Zuge der Follow up – Einschau 2022 in Aussicht gestellt worden war, trug
der Verein die oben genannten Kosten für die Garagierung der „Igler Leiter“ im Jahr
2023 selbst. Eine finanzielle Unterstützung des Innsbrucker Feuerwehroldtimerclubs seitens der Stadt Innsbruck erfolgte auf der Grundlage einer entsprechenden
Subventionsvereinbarung.
Vor diesem Hintergrund sei laut Auskunft der Fachdienststelle zudem beabsichtigt,
die bestehende Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Verein aus dem Jahr
2014 im Sinne dieser Vorgehensweise zu adaptieren. Dies mit Unterstützung des
Referates Liegenschaftsangelegenheiten der MA IV, sobald dort personelle Kapazitäten dafür verfügbar sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Amt
„Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“
(Bericht vom 05.09.2022)
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Die Abbildung der Tätigkeitsbereiche des Amtes „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ im städtischen Rechnungsabschluss gestaltete sich wie
folgt:
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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