Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.81
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Wie aus dieser Übersicht hervorgeht, normierten die Form- und Gliederungsbestimmungen der VRV 2015 für die Abwicklung des Bereiches „Staatsbürgerschaft“ den
Unterabschnitt 025. Die städtischen Rechenwerke (Voranschlag und Rechnungsabschluss) führten einen derartigen Unterabschnitt nicht. Die Erfassung der mit diesem
Bereich „Staatsbürgerschaft“ verbundenen Tätigkeiten und Gebarungsfälle erfolgte
im UA 022 – Standesamt. Dies wohl als Folge der historischen referatsweisen Gliederung des Amtes.
Die Kontrollabteilung regte an, in Zusammenarbeit mit dem Referat Haushaltswesen
und Controlling der MA IV die Notwendigkeit der Führung eines separaten Unterabschnittes 025 – Staatsbürgerschaft abzuklären.
Zur Follow up – Einschau 2022 bestätigte der Vorstand des Amtes „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“, die Empfehlung umzusetzen. Ein Gespräch mit
der zuständigen Dienststelle in der MA IV habe stattgefunden.
Die Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung erfolgte indessen mit dem
Voranschlag 2024 durch die Einrichtung des UA 025010 – Staatsbürgerschaft und
der Zuordnung der Einnahmen für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenzen
an diesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Außerdem fiel in Zusammenschau mit der zum Prüfungszeitpunkt vorherrschenden
referatsweisen Organisation des Amtes der UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten auf. Die Benennung dieses Unterabschnittes stammte offenbar noch
aus der Zeit ab 01.02.2003. Das Referat Aufenthaltsangelegenheiten war im Zuge
der seinerzeitigen Übertragung der Zuständigkeit zum Vollzug des Passgesetzes im
Rahmen der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 damit beauftragt. Dieses trug ab
01.03.2003 die neue Bezeichnung Referat Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten.
Im Jahr 2011 kam es zu einer Neuorganisation im Amt, als seither der Vollzug des
Passgesetzes innerhalb des Referates Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten erfolgt.
In den städtischen Rechenwerken entstand daher eine aus Sicht der Kontrollabteilung etwas eigentümliche Situation. Dies insofern, als sich einerseits die über den
UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten abgewickelten Personalkosten
lediglich auf die 5 Bediensteten des Referat Aufenthaltsangelegenheiten bezogen.
Die Abrechnung der Personalkosten jener DienstnehmerInnen, welche auch den
Vollzug des Passgesetzes bewerkstelligten, erfolgte im UA 023010 – Melde- und
Einwohnerwesen. Andererseits bestand im UA 023110 – Pass- und Aufenthaltsangelegenheiten nach wie vor das Konto 457200 – Druckwerke (GA). Die Abwicklung
der Rechnungen der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH für ausgestellte
Pässe, Personalausweise und Aufenthaltstitel erfolgte über dieses Konto.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle, die im Jahr 2011 erfolgte organisatorische Änderung auch im städtischen Voranschlag und Rechnungsabschluss
zu berücksichtigen. Dies in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Referat
Haushaltswesen und Controlling der MA IV. Konkret sollten die auf den Bereich des
Passwesens entfallenden Gebarungsfälle im Wege des bereits bestehenden
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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