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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.103

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Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, entweder künftige Vergabevorgänge konform mit den Regelungen des Bundesvergabegesetzes vorzunehmen
oder zumindest rechtlich abzuklären, ob der Verein „Alpenzoo“ dem Regime des
Gesetzes unterworfen ist oder nicht.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Geschäftsführung mit: „Die Empfehlung
wird zur Kenntnis genommen, dieses wurde vorab abgeklärt. [sic]“
Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung im Zuge des Follow up 2021
informierte die Geschäftsführung, dass sie hinsichtlich der getroffenen Empfehlung
im Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Zoos sei.
Im Jahr 2022 hatte die Geschäftsführung mitgeteilt, dass die gegenständliche Angelegenheit nach wie vor nicht abschließend geklärt sei und sich neben dem österreichischen Zooverband mittlerweile auch Kollegen im deutschen Zooverband mit
diesem Thema befassen würden.
Auf die diesjährige Nachfrage der Kontrollabteilung antwortete die Direktion, dass
nach Rücksprache mit den Kollegen und in Anbetracht der Nachhaltigkeitsstrategie
des Alpenzoos Beauftragungen weiterhin möglichst regional erfolgen würden und
darauf im Zuge der Ausschreibungen Bedacht genommen werde.
Die Kontrollabteilung nahm die Stellungnahme des Alpenzoos zur Kenntnis, stellte
jedoch fest, dass auf ihre ursprüngliche Empfehlung nicht eingegangen wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Betreffend die in den vergangenen Jahren gepflogene Subventionsgebarung im
Hinblick auf die städtische Bezuschussung des laufenden Betriebes (in ihrer Höhe
unveränderte jährliche Subventionszahlungen von € 190,0 Tsd.) regte die Kontrollabteilung eine Evaluierung (allenfalls auch in Abstimmung mit dem Land Tirol)
an. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Alpenzoo in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 erzielten und in ihrer Tendenz steigenden Jahresüberschüsse
sowie seiner durchaus komfortablen Liquiditätsausstattung per 31.12.2019. Dabei
sollte die empfohlene Evaluierung nach Einschätzung der Kontrollabteilung jedenfalls in Zusammenarbeit zwischen der für die städtische Subventionsabwicklung zuständigen Fachdienststelle, dem Referat Frauen und Generationen, und dem damaligen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft vorgenommen werden.
Schließlich wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass gemäß den städtischen Förderungsrichtlinien eine Auszahlung „dann zu unterbleiben hat, wenn sich aufgrund
der vorgelegten Bücher oder Aufzeichnungen ein durch die Subventionsauszahlung
(mit)bedingter Kapitalzuwachs bei dem Förderungsnehmer ergibt bzw. sich durch
die Auszahlung mehr als einmalige Überschüsse in der Gestion des Förderungswerbers ergeben oder erwarten lassen“.
Dazu berichtete das Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsverrechnung im
Zuge der Follow up – Einschau 2022, dass diesbezügliche Abstimmungen mit dem
Land Tirol in die Wege geleitet worden sind, insbesondere mit der Zielsetzung mehrjährige gemeinsame Förderverträge mit dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ abzuschließen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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