Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.106
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Textziffer
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Im Zuge der von der Kontrollabteilung durchgeführten Prüfung waren für sie auch
Schwächen in der Gestaltung des Kooperationsvertrages auffällig. Diese äußerten
sich in tatsächlichen Abwicklungsgegebenheiten, welche vereinzelt von den vertraglichen Bestimmungen abwichen.
Für den Fall, dass die Kooperation zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB in
Bezug auf das Jobticket fortgeführt wird, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Personalwesen, einen allfälligen Anpassungsbedarf der Kooperationsvereinbarung
zu überprüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Diesen Umstand erwähnte die Kontrollabteilung aus dem Grund fakultativ, da zum
Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung zwischen
maßgeblichen städtischen Entscheidungsträgern und Beteiligten Verhandlungen in
Gang waren, für städtische Bedienstete ein kostenloses Klimaticket (für Tirol) einzuführen.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte das Amt für Personalwesen – Referat Besoldung mit, dass hierzu keine weiteren Maßnahmen mehr stattfinden werden. Die
Aufnahme des Klimatickets in die Nebengebührenverordnung hatte mittlerweile
stattgefunden. Kooperationsvertrag gibt es in herkömmlicher Form keinen mehr.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
5 Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2022
der Stadt Innsbruck
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Wie alljährlich überprüfte die Kontrollabteilung die Zahlungen für Tilgungen und Zinsen in Bezug auf städtische Finanzschulden. Diese Zahlungen werden über jene
Unterabschnitte abgewickelt, über welche die Vereinnahmung der zugrundeliegenden Darlehens- und Kreditbeanspruchungen erfolgt ist. Unter diesem Aspekt war
die buchhalterische Verarbeitung der Zins- und Tilgungszahlungen für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Lediglich bei einem Darlehen waren
von der Kontrollabteilung – wie von ihr bereits auch im Vorjahr bemerkt – Divergenzen festzustellen.
Die Kontrollabteilung hielt an ihrer letztjährigen Empfehlung fest und regte gegenüber dem Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV an, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen. Künftig wäre einer den Vereinnahmungsverhältnissen entsprechenden Verbuchung der Zins- und Tilgungszahlungen erhöhtes
Augenmerk zuzuwenden. Die Fachdienststelle sagte in der dazu abgegebenen Stellungnahme zu, der Anregung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2023 war für die Kontrollabteilung ersichtlich,
dass die von ihr monierte buchhalterische Abweichung in dem vom Gemeinderat
am 25.10.2023 beschlossenen „Rechnungsabschluss 2022“ korrigiert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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