Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.108

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Die Auf- und Abwertung von Beteiligungsansätzen über die Höhe bzw. bis auf die
Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten wird Neubewertung genannt. Erhöht
sich der Wert der aktivierten Beteiligung, wird der positive Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in eine Neubewertungsrücklage eingestellt. Verringert sich der Wert der
Beteiligung in den Folgeperioden, so ist zunächst die Neubewertungsrücklage erfolgsneutral aufzulösen und im Anschluss ein Finanzaufwand erfolgswirksam zu erfassen. Eine anschließende Wertaufholung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten ist wiederum erfolgswirksam einzustellen (RFG 04/Dezember 2019).
Die Neubewertungsrücklage auf der Passivseite der städtischen Vermögensrechnung wies zum 31.12.2022 eine Summe von rd. € 23,3 Mio. auf. Die Prüfung der
Plausibilität der einzelnen Bewertungsergebnisse hat gezeigt, dass der eingangs
deklarierten Buchungslogik wiederholt nicht entsprochen worden ist. Den Berechnungen der Kontrollabteilung zufolge kam die Neubewertungsrücklage der Stadt
Innsbruck zum Bilanzstichtag bei einem Betrag von rd. € 34,7 Mio. zu liegen. Ergänzend bemerkte die Kontrollabteilung, dass sich die von der Fachdienststelle zur Anwendung gebrachte Buchungslogik naturgemäß auch auf die Höhe des Nettoergebnisses der Stadt Innsbruck ausgewirkt hat.
Die Kontrollabteilung hat dem Amt für Rechnungswesen daher empfohlen, die Verbuchung sämtlicher Folgebewertungen im Zusammenhang mit Beteiligungen zu
überprüfen und sorgfältig zu klassifizieren, ob es sich um eine Wertminderung, eine
Wertaufholung oder um eine Neubewertung und somit um eine erfolgswirksame
oder erfolgsneutrale Erfassung des Unterschiedsbetrages handelt. Die bislang verfehlten Buchungsvorgänge waren insofern entsprechend zu korrigieren und richtigzustellen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gab das Amt für Rechnungswesen bekannt,
dass im Zuge der Abschlussarbeiten betreffend die Beteiligungen eine falsche
Transaktion verwendet wurde, um die Auf- und Abwertungen entsprechend zu buchen. Eine Richtigstellung im Rechnungsabschluss 2022 sei jedoch technisch nicht
mehr möglich und werden sämtliche falsch gebuchten Anlagenbewertungen zum
31.12.2023 richtiggestellt.
In dieser Angelegenheit hat das Amt für Rechnungswesen unmittelbar nach dem
Prüfergebnis die entsprechenden Korrekturen durchgeführt. Das sich daraus ergebende Nettoergebnis wurde ebenfalls in der zuvor erwähnten Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2023 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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