Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.109
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Der größte Anteil der Rückstellungen (99,96 %) wurde im Rahmen der Verpflichtungen gegenüber dem Personal gebildet. In Summe wurden am 31.12.2022 rd.
€ 583,22 Mio. ausgewiesen, wobei Rückstellungen in Höhe von rd. € 4,59 Mio. dotiert und rd. € 134,19 Mio. aufgelöst wurden.
Im Bereich der Personalkosten wurden im Entwurf des Rechnungsabschlusses folgende Rückstellungen dargestellt:
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Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube (kurzfristig)
Rückstellungen für Zeitguthaben (kurzfristig)
Rückstellungen für Abfertigungen (langfristig)
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (langfristig)
Rückstellungen für Pensionen – Säule I (langfristig)
Hinsichtlich der Pensionsrückstellung wird seitens der Kontrollabteilung hervorgehoben, dass in diesem Fall in der VRV 2015 im § 31 ein Wahlrecht bezüglich der
Bildung dieser Rückstellung besteht und folgende Pensionsleistungen zu unterscheiden sind:
1. Pensionsleistungen, die die Gebietskörperschaft für Beamte zu tragen hat
(I. Pensionssäule), sobald der Pensionsanspruch besteht und
2.
Betriebspensionen (II. Pensionssäule), wobei der Anspruch durch Erbringung
der Arbeitsleistung erworben wird.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2021 wurde im Rahmen der Beschlussfassungen im Zuge der Vorlage des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2020 (Zl. IV-4070/2021) u.a. festgehalten, dass die Stadt Innsbruck das Wahlrecht zur Bildung von Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen, welche
die Stadt Innsbruck zu tragen hat, ausübt.
In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates (Zl. 4102/2021) wurde am 13.10.2021
beschlossen, das Wahlrecht für Betriebspensionen (II. Pensionssäule) nicht in Anspruch zu nehmen.
Für die Kontrollabteilung war auffallend, dass bei den Pensionsrückstellungen im
Rechnungsabschlussentwurf für 2022 eine Auflösung über ein Aufwandskonto
(689000 Dotierung von sonstigen langfristigen Rückstellungen) mit einem negativen
Betrag in Höhe von € 24.342.259,00 erfolgte. Die Kontrollabteilung führte an, dass
für die Auflösung von Rückstellungen in der VRV Ertragskonten (bspw. 817000 Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen) heranzuziehen sind. Das Haushaltswesen und Controlling der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung begründete diese Buchungsvariante der Auflösung über ein Aufwandskonto
damit, dass laut einem Fachbericht (liegt der Kontrollabteilung vor) für den Verbrauch von Pensionen diese Vorgehensweise praktikabler sei. Ferner erwähnte die
Kontrollabteilung, dass die VRV für die Dotierung von Pensionen ein Konto in der
Klasse 7 vorsieht (761000 Dotierung von Pensionsrückstellungen – Säule I).
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die für die Pensionsrückstellung vorgesehenen
Konten der Dotierung (761000 Dotierung von Pensionsrückstellungen Säule I) heranzuziehen, sowie zu prüfen inwieweit auch künftig die Auflösung von Pensionen –
entgegen den Bestimmungen der VRV (817000 Erträge aus der Auflösung sonstiger
Rückstellungen) – über eine negative Aufwandsbuchung zweckmäßig ist.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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