Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.112

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In diesem Sinne empfahl die Kontrollabteilung künftig darauf hinzuwirken, bereits im
Zuge der Voranschlagserstellung für eine ausreichende Budgetierung in den entsprechenden Haushaltskonten bzw. innerhalb der entsprechenden Deckungsringe
zu sorgen oder ggf. mit Nachtragsbudgets zu arbeiten, um zu gewährleisten, dass
die Beauftragung und Bedeckung von Leistungen durch dieselbe Dienststelle erfolgen kann.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, dass es sich, wie von
der Kontrollabteilung ebenfalls angeführt, um artgleiche Maßnahmen handle und die
Instandhaltung zwar zwischen den Ämtern Tiefbau und Straßenbetrieb in bauliche
und betriebliche Instandhaltungen getrennt sei, die Zuordenbarkeit im Einzelfall jedoch übergreifend sein könne. Nachdem in den vergangenen Jahren zudem die
Dotierung der Deckungsklasse 172 reduziert worden sei, wurden Aufwendungen
des Amtes für Straßenbetrieb auch über die AOB des Amtes für Tiefbau abgewickelt. Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde jedoch beigetreten.
In ihrer Stellungnahme zum diesjährigen Follow up teilte das Amt für Tiefbau u.a.
mit, dass im Budgetvollzug des Jahres 2023 darauf geachtet wurde, dass ein ämterübergreifender Ausgleich nicht mehr vorgenommen wird. Nachdem die Mittelzuteilungen für Instandhaltung im Voranschlag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren
weiter reduziert worden seien und die Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat,
der über die Budgethoheit verfüge, nicht im vollen Umfang der amtsseitigen Antragstellung erfolgt sei, bestehe ein verstärkter budgetärer Druck. In Hinsicht auf die
Empfehlung der Kontrollabteilung würde künftig möglicherweise mit Nachtragsbudgets zu arbeiten sein, um zu gewährleisten, dass die Beauftragung und Bedeckung
von Leistungen durch dieselbe Dienststelle erfolgen kann.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur elektronischen Beschaffungsanwendung VEMAP stellte die Kontrollabteilung
fest, dass die jährlichen Kosten zur Gänze über das Budget des Amtes für Tiefbau
abgerechnet worden waren, obwohl die Anwendung auch von anderen Dienststellen
genutzt wurde. Dies verwunderte insofern, nachdem die Kontrollabteilung in der
Vergangenheit feststellen konnte, dass bei manch anderen Softwareanwendungen
eine Kostenaufteilung nach Dienststellen und Nutzern erfolgte.
Seitens der mit der Betreuung der Software VEMAP zuständigen Dienststelle war
der Kontrollabteilung mitgeteilt worden, dass ein entsprechender Wunsch nach Kostenaufteilung in der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung deponiert worden wäre, diesem jedoch bisher nicht nachgekommen worden sei.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Tiefbau bzw. der MA IV, noch einmal
eine entsprechende Kostenaufteilung auf Dienststellen zu prüfen und ggf. vorzunehmen.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt für Tiefbau erneut, dass eine
magistratsweite Kostenaufteilung als zweckmäßig angesehen würde, jedoch noch
keine entsprechende Regelung erfolgt sei.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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