Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.113
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Textziffer
Im Zuge des diesjährigen Follow up teilte die Dienststelle mit, dass grundsätzliche
wirtschaftliche und betriebliche Überlegungen zur Wahl des Vergabeportals, u.a.
hinsichtlich der Kostentragung, angestellt würden und diesbezüglich Gespräche mit
der Magistratsdirektion sowie zwischen den Magistratsabteilungen I, III und IV bestünden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Die Dienststelle hatte zum Prüfungszeitpunkt mit dem Aufbau einer Übersicht über
alle laufenden, künftigen und abgeschlossenen Projekte samt Informationen zu Kosten, Terminen etc. begonnen, welche von der Kontrollabteilung positiv bewertet
wurde.
Des Weiteren bildete diese damals neue Projektübersicht einen teilweisen Ersatz
für Tätigkeitsberichte früherer Jahre, in welchen Projektierungen und abgeschlossene Bauvorhaben dokumentiert worden waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Tiefbau, die Führung der (damals) neu
aufgesetzten digitalen Projektübersicht konsequent fortzuführen und zu prüfen, ob
die Wiederaufnahme der Fertigung von Tätigkeitsberichten als Mittel zur Dokumentation der amtsseitigen Tätigkeiten zweckdienlich und zielführend sein könnte und
gemäß dem Fall einer positiven Prüfung, künftig wieder Tätigkeitsberichte anzufertigen.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung der
Kontrollabteilung beizutreten.
Im Zuge des diesjährigen Follow up wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die
Führung der digitalen Projektübersicht optimiert und konsequent fortgeführt würde.
Zudem wurde ein rd. 240 seitiger Tätigkeitsbericht zu den Jahren 2018 bis 2023
erstellt und an das ressortführende Stadtsenatsmitglied übergeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung sprach eine Empfehlung aus, in den Ausschreibungsunterlagen für Bauarbeiten die Ausführungen zum Deckungsrücklass und Haftungsrücklass in Analogie zur Erfüllungsgarantie und zum Vadium insofern zu ergänzen, dass
diese Einbehalte vom Bruttoteilrechnungsbetrag bzw. Bruttoschlussrechnungsbetrag, jeweils vor Berücksichtigung etwaiger Abzüge (bspw. für Werbung, Versicherungen oder Reinigung), vorgenommen würden.
Im damaligen Anhörungsverfahren war die Dienststelle der Empfehlung beigetreten.
Im Zuge des Follow up 2023 wurde die Umsetzung der Empfehlung nachweislich
bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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