Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.121
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Textziffer
Gemäß dem der Kontrollabteilung vorliegenden Schriftverkehr war dem Bediensteten ein fristgerechter Abbau seiner teils erheblichen Gleitzeitguthaben und Urlaubsguthaben überwiegend aus dienstlicher Notwendigkeit, insbesondere aus Gründen
voller Terminpläne, der Leitung und Abwicklung von (Groß-)Projekten oder der Mitarbeit in verschiedenen städtischen Arbeits- und Projektgruppen sowie der Tätigkeit
als Jurymitglied in unterschiedlichen Wettbewerben, nicht möglich.
Aufgrund der seit mehreren Jahren praktizierten Handhabung einer teilweisen finanziellen Stundenvergütung im Nachhinein empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Personalwesen zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall die Zuerkennung einer monatlichen Überstundenpauschale ein zielführendes Instrumentarium zur Hintanhaltung von außerordentlich hohen Zeitguthaben ist.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen und die Gewährung einer Überstundenpauschale
zu prüfen.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau informierte das Amt für Personalwesen, dass dem betreffenden Mitarbeiter mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 eine
Überstundenpauschale gewährt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Hinblick auf die Richtlinie zur alternierenden Telearbeit nahm die Kontrollabteilung bezüglich der Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung eine
stichprobenartige Einschau in die im Monat Oktober 2022 vorgenommenen, besoldungsrechtlichen Abrechnungen der Bediensteten des Amtes für Tiefbau vor. Hierbei stellte die Kontrollabteilung fest, dass insgesamt 19 Bediensteten der geprüften
Dienststelle dieser pauschale Aufwandersatz von monatlich brutto € 8,00 gewährt
wurde.
Für das Jahr 2023 wurde der pauschale Aufwandersatz Telearbeit (LOA 790) um
7,32 % erhöht und betrug nun monatlich brutto € 8,59.
Eine nochmalige Einsichtnahme in einzelne stichprobenhaft ausgewählte Bezugsabrechnungen von betroffenen Bediensteten des Amtes für Tiefbau für den Abrechnungsmonat Jänner 2023 zeigte, dass bei einem Mitarbeiter der Fachdienststelle
eine dementsprechende prozentuelle Anpassung des Kostenersatzes für Telearbeit
unterlassen wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen den dargelegten Sachverhalt hinsichtlich der Indexierung des monatlichen pauschalen Aufwandersatzes
(LOA 790 – Telearbeit Aufwandersatz) zu prüfen. Gegebenenfalls ist eine diesbezügliche Anpassung im Sinne der Gehaltsvalorisierung für das Jahr 2023 vorzunehmen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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