Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.123

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Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der betreffende
Passus des Gesellschaftsvertrages bei der nächsten notwendigen Vertragsänderung mitberücksichtigt werde.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau teilte die Geschäftsführung der IMG
mit, dass diese Korrektur beim Notar hinterlegt sei und bei der nächsten anfallenden
Änderung des Gesellschaftsvertrages mitberücksichtigt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Der Aufsichtsrat der IMG muss gemäß GmbHG sowie der diesbezüglichen Geschäftsordnung für den AR mindestens viermal im Geschäftsjahr eine Sitzung abhalten. Die Sitzungen haben vierteljährlich stattzufinden.
Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die IMG nur zwei AR-Sitzungen pro Geschäftsjahr im eingesehenen Zeitraum 2019 bis 2022 abgehalten hat.
Je eine Sitzung im Halbjahr.
Auch für einen freiwillig eingerichteten Aufsichtsrat sind die hierfür zwingenden Bestimmungen des GmbHG (insbesondere auch die gesetzlichen Mindestzuständigkeiten) zu beachten.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Sitzungen des (fakultativen) Aufsichtsrates in Zukunft so zu terminisieren, dass der gesetzlichen Verpflichtung – die Sitzungen haben
vierteljährlich stattzufinden – vollinhaltlich entsprochen werden kann.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IMG mit, dass künftig der Empfehlung entsprochen werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2023 wurde die Kontrollabteilung von der Geschäftsführung der IMG informiert, dass vier AR-Sitzungen im Jahr 2023 stattgefunden haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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