Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.131
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Textziffer
Ferner wurde die jährliche Anpassung des Entgeltes gem. den Bestimmungen der
städtischen ManagerInnen-Richtlinie (M-RL) festgesetzt. Hinsichtlich der M-RL ist
aus Sicht der Kontrollabteilung zu erwähnen, dass es sich hier um eine städtische
Richtlinie handelt, wobei die letztgültige Fassung mit Beschluss des Gemeinderates
vom 25.04.2019 datiert.
Das Entgelt erhöht sich demnach vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 LandesBezügegesetzes 1998 im Ausmaß der Änderung des Ausgangsbetrages.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass das Gehalt gem. Geschäftsführerdienstvertrag im Jahr 2023 nicht angepasst worden war. Die Kontrollabteilung empfahl daher, die vertraglich vereinbarte Valorisierung nachzuholen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Mit der
diesjährigen Follow up – Einschau überließ die IMG der Kontrollabteilung hierzu einen Gehaltsnachweis mit der ausständigen Nachzahlung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Dienstnehmerin B, die im Juli 2020 mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden eingestellt wurde, war für die Kontrollabteilung die Höhe des Gehaltes auffallend. Bezogen auf den Stundengehalt des seinerzeitigen Geschäftsführers machte
dies rd. 93,00 % aus. Ferner wurde der Dienstnehmerin ein Telefonentgelt gewährt.
Dieses Telefonentgelt wurde bei sämtlichen Sonderzahlungen im eingesehenen Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Dieses Telefonentgelt stach auch bei der Indexanpassung heraus, da es nicht angepasst wurde. Das sog. Telefonentgelt wurde
unverändert mit dem gleichen Eurobetrag in den eingesehenen Jahreslohnkonten
(2020 bis 2022) bzw. den Gehaltsnachweisen des Jahres 2023 ausgewiesen.
Dies auch unabhängig von einer erhöhten Stundenanzahl, die in den erwähnten
Jahren zum Tragen kam. Ferner ist dieses Telefonentgelt im unterfertigten Dienstvertrag vom 26.09.2022 (auf Basis von 40 Wochenstunden) nicht umfasst bzw. waren auch in den übermittelten Unterlagen keine näheren (schriftlichen) Erläuterungen vorhanden.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu prüfen, inwieweit künftig diese Auszahlung
für das Telefonentgelt bei den Sonderzahlungen berücksichtigt werden soll. Des
Weiteren empfahl die Kontrollabteilung diese Position im Dienstvertrag aufzunehmen bzw. den Anspruch auf Telefonentgelt zu verschriftlichen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Die
Nachfrage bezüglich des Umsetzungsstandes im Follow up 2023 ergab, dass dieses Thema als Beilage zu den Dienstverträgen noch ausständig sei und den Gremien (Aufsichtsrat und Generalversammlung) vorgelegt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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