Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.137
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Die Stadt ersetzte der OSVI die Instandsetzungsaufwendungen sowie
den gemäß Kostenstellenrechnung der OSVI zugeordneten direkten
Personalaufwand. Darüber hinaus erhielt die OSVI – gegen Vorlage
einer Rechnung – 10 v.H. (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) der
von der OSVI erwirtschafteten Bruttobenutzungsgelte aus der Vermietung der Sporteinrichtungen sowie der Verpachtung des dazugehörigen
gastgewerblichen Betriebes.
Das Vertragsverhältnis zwischen der OSVI und der Stadt Innsbruck
wurde für die Zeit vom 07.02.2009 bis 30.06.2010 abgeschlossen und
verlängerte sich um jeweils zwölf Monate, sofern es nicht von einem
der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
6 Monaten zum 30.06. eines jeden Jahres mittels eingeschriebenen
Briefes gekündigt worden wäre. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt,
dass der Sportbetrieb im Sommer 2014 eingestellt wurde. Eine Kündigung wie hier beschrieben bzw. eine schriftliche Vereinbarung über die
Beendigung des Betriebsführungsvertrages ist bis zum Zeitpunkt der
Einschau der Kontrollabteilung nicht durchgeführt worden. Die Kontrollabteilung empfahl daher eine schriftliche Kündigung des Betriebsführungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen zu erwirken.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
betreffende Betriebsführungsvertrag mit Beschluss des Stadtsenates
vom 17.12.2014 in beiderseitigem Einvernehmen rückwirkend mit
15.07.2014 aufgelöst worden ist.
Pachtzins des gastgewerblichen Betriebes –
Empfehlung
In Punkt VII. des in Rede stehenden Kontraktes wurde festgehalten,
dass ein gastgewerblicher Betrieb „in sinnvoller Ergänzung des Sportbetriebes“ zu führen sei. Die OSVI sollte daher einen entsprechenden
Vertrag mit einem Pächter abschließen. Am 01.04.2010 kam die OSVI
dieser Auflage nach. Der diesbezügliche Pachtzins wurde mit monatlich € 75,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer – ohne Valorisierung – festgelegt. Laut Auskunft der OSVI wurde der Vertrag mit dem
Pächter am 05.12.2012 einvernehmlich aufgelöst. Hinsichtlich des
Pachtzinses empfahl die Kontrollabteilung, bei zukünftigen Verträgen
dieser Art eine Wertsicherung zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde eine künftige Einbeziehung von
Wertsicherungen bei Verträgen zugesagt.
Abrechnung OSVI –
Stadt Innsbruck
Die OSVI war gemäß Betriebsführungsvertrag verpflichtet, mit der
Stadt Innsbruck halbjährlich (zum 30.06. und 31.12. jeden Jahres;
erstmalig rückwirkend zum 30.06.2009) abzurechnen. Der jeweilige
Saldo wäre von den beteiligten Parteien innerhalb von 14 Tagen zu
begleichen gewesen. Tatsächlich konnte die Kontrollabteilung gem.
Abrechnungsunterlagen des Funsportzentrums für den Zeitraum von
04.11.2008 bis 12.08.2014 nur drei Zahlungsflüsse zwischen der OSVI
und der Stadt Innsbruck verifizieren. Im März 2011 wurde der Stadt
Innsbruck ein Überschuss von € 20.000,00 und im Juli 2014 ein solcher
von € 3.105,00 überwiesen. Bei Letzterem handelte es sich um Einnahmen aus einer militärischen Veranstaltung und nicht aus der Betriebsführung im eigentlichen Sinn. Die Endabrechnung der OSVI im
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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