Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.142
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Zutritte Skaterhalle
Mit der späten Eröffnung 2011 im Monat Dezember erklärte sich die
relativ geringe Zahl an Zutritten von 2.491 im Jahr 2011 von selbst. Im
Jahr 2012, dem ersten vollen Betriebsjahr, spielte unter anderem die in
Innsbruck durchgeführte Jugendolympiade eine Rolle für die stark gestiegene Auslastung auf 28.988. Im letzten Jahr des Beobachtungszeitraums (2013) wurden 21.935 Zutritte gezählt. In Summe somit 53.414.
Zusammenschau mit
städtischer Gebarung,
Unterabschnitte –
Empfehlung
Die Einnahmen im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck wurden bei der Stadt Innsbruck im hoheitlichen Unterabschnitt
(UA) 263000 – Turn- und Sporthallen auf der Post 824100 (Vermietung
und Verpachtung) verbucht. Die lt. Rechnungslegung von der OSVI
vorgeschriebenen Beträge zahlte die Stadt Innsbruck hingegen über
den UA 894000 – Veranstaltungszentren und Vereinsheime aus. In
Bezug auf die Verwendung bzw. Bebuchung von Unterabschnitten erläutert die VRV, dass die Zuordnung von Gebarungsfällen zu bestimmten Abschnitten und Unterabschnitten nach funktionellen Gesichtspunkten zu erfolgen hat, wobei für gleichartige oder artverwandte Aufgaben grundsätzlich derselbe Ansatz zu verwenden ist. Die Kontrollabteilung empfahl der Stadt Innsbruck bei zukünftigen Budgetierungen
daher, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen der Skaterhalle im
Unterabschnitt 263000 – Turn- und Sporthallen zu veranschlagen.
Das städtische Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft informierte die
Kontrollabteilung in der Stellungnahme darüber, dass der Empfehlung
entsprochen werde. Mit dem städtischen Voranschlag 2016 soll die
Verrechnung neu organisiert werden und durch das Amt für Sport in
der MA V erfolgen.
Städtische HaushaltsIm oben genannten UA 894000 – Veranstaltungszentren und Vereinsstelle bei Eingangsrech- heime wurde in der städtischen Buchhaltung die Post 755200
nungen
(Lfd. Tranferzlg.-Olympia SVZI GmbH) verwendet, um die Rechnungen
der OSVI zu begleichen. In diesem Zusammenhang merkte die Kontrollabteilung an, dass der Kontierungsleitfaden für Gemeinden und
Gemeindeverbände laufende Transferzahlungen als Leistungen ohne
Gegenleistung (Zuschüsse, Unterstützungen, Subventionen) definiert.
Da es sich hier jedoch um eine Rechnung handelt, ist ein Leistungsaustausch gegeben, welcher lt. VRV auf der Post 728000 (Entgelte für
sonstige Leistungen), zu verbuchen ist.
Saldierungsverbot –
Empfehlung
Bei der Darstellung der Geschäftsfälle im städtischen Buchhaltungsprogramm stellte die Kontrollabteilung fest, dass die bei der Fakturierung (durch die OSVI) in Abzug gebrachten Einnahmen aus dem Automatenverkauf (Gastronomie) sowie die Werbeeinnahmen keine Berücksichtigung finden. Die Stadt Innsbruck verbucht und überweist nur
den saldierten Rechnungsbetrag. Im Sinne der VRV hat die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben jedoch ungekürzt zu erfolgen. Als
Konsequenz der Saldierung scheinen die Gastronomieeinnahmen und
die Werbeeinnahmen in keinem Unterabschnitt bzw. nicht im städtischen Rechnungsabschluss auf und kürzen die tatsächlichen Aufwendungen im Unterabschnitt Veranstaltungszentren und Vereinsheime.
Um den Bestimmungen der VRV nachzukommen, empfahl die Kontrollabteilung, die gesamten Einnahmen und Ausgaben im Bereich der
Skaterhalle im städtischen Rechnungswesen zu erfassen und keine
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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